Die am 8. November 2006 in Kraft getretene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck ( Niederdruckanschlussverordnung – NDAV ) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen wesernetz Bremen GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen hat. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung.
Die NDAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet von wesernetz Bremen GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederdruck, die ab dem 12. Juli 2005 in Niederdruck begründet worden sind oder begründet werden.
Im Versorgungsgebiet der wesernetz Bremen GmbH müssen Gasverbrauchsgeräte einen Brennwert von H-Gas (ca. 10,2-13,1 kWh/m³) verwerten können.
DOWNLOADS ZUM GAS-ANSCHLUSS
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
Energieentnahme des Anschlussnutzers ohne Bilanzkreiszuordnung
Bei der Versorgung in Niederspannung und in Niederdruck sichert § 38 EnWG ab, dass es keine Energieentnahme gibt, die nicht einem Lieferanten zugeordnet wird. Liegt kein Vertragsverhältnis vor, hat nach der Rechtsprechung des BGH (EnVR 14/09; EnVR 104/19) eine Zuordnung zu dem jeweiligen Unternehmen zu erfolgen, das nach § 36 EnWG in dem Gebiet berechtigt und verpflichtet ist. Hierbei stellte der BGH klar, dass ein Netzbetreiber nicht als Lieferant zu fungieren hat.
Technische Mindestanforderungen
Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzung für Niederdruck
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Gas
Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck
Hier finden Sie alle Vertragskonstellationen der Verträge Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) und relevanten Anlagen zu diesen Verträgen:
- Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (kombiniert)
- Netzanschlussvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag
- Anlagen und Anhänge zu den Verträgen
Netzanschluss Biogas
Hinweis vom 12.08.2025: Derzeit befinden sich weitere Dokumente und Informationen in Vorbereitung. Sollten in der Zwischenzeit Fragen auftreten, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.