Für Ihre Anlage mit steuerbaren Verbrauchern (wie Wärmepumpen) und einer Erzeugungsanlage (z.
B. Photovoltaik) gilt folgendes Messkonzept:
- Zähler Z1 (Übergabezähler) misst den Stromfluss zum und vom öffentlichen Netz. Hier ist ein Zweirichtungszähler notwendig (A+ / A-)
- Einspeisung: Der ins Netz eingespeiste Strom (A-) wird über Z1 erfasst (Lieferung: 2.8.0 Z1)
- Zähler Z2 (Abgrenzungszähler) erfasst den allgemeinen Stromverbrauch (A+) im Haus (Bezug Allgemein: 1.8.0 Z2)
- Anschluss der steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe): Dieser erfolgt zwischen dem Übergabezähler Z1 und dem Abgrenzungszähler Z2
- Wärmepumpenverbrauch: Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verbrauch Z1 (A+) und dem Verbrauch Z2 (A+) (Bezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung: 1.8.0 Z1 - 1.8.0 Z2)
- Betrieb mehrerer Erzeugungsanlagen eines Energieträgers: Der gleichzeitige Betrieb mehrerer Anlagen desselben Energieträgers (z. B. Photovoltaik) mit identischer EEG-Vergütung ist grundsätzlich möglich. Befinden sich jedoch Anlagen mit unterschiedlichen Energieträgern (z. B. PV und BHKW) oder Bestands- und Neuanlagen mit abweichenden Vergütungssätzen am selben Standort, kann die Installation zusätzlicher Erzeugungszähler sowie eine Kaskadenmessung erforderlich sein
- Betrieb innerhalb einer Kundenanlage (z. B. Mieterstrommodell): Im Rahmen von Kundenanlagen – etwa bei Mieterstromprojekten – sind Erzeugungszähler notwendig, um förderfähige Energiemengen exakt zu erfassen und nachzuweisen
Hinweis zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen:
Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte oder Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Leistung müssen angemeldet werden.
- Der Anlagenbetreiber muss sicherstellen, dass die Geräte steuerbar sind
- Ab spätestens 2028 wird eine netzdienliche Steuerung durch den Netzbetreiber möglich sein – ausschließlich bei Netzüberlastung und nur so lange wie nötig
- Der Messstellenbetreiber stellt die notwendige Steuereinheit bereit
Vorteil für Sie:
Für die Bereitstellung der Steuerbarkeit erhalten Sie eine Reduzierung der Netzentgelte, wahlweise:
- Modul 1: Pauschale Entgeltreduzierung ohne separaten Zähler
- Modul 2: Prozentuale Reduzierung mit separater Messung
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite unter Steuerbare Verbrauchseinrichtungen.