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VERSORGUNGSLAGE ERDGAS

Allgemeine Fragen

Die Versorgung der Haushalte mit Erdgas ist zurzeit stabil.

Der Krisenstab, der mit der Ausrufung der Frühwarnstufe gebildet wurde, beobachtet weiterhin die Lage.

Dieses Gremium hat bereits Vorsorgemaßnahmen ergriffen, Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Unternehmen und Institutionen über mögliche Veränderungen und Abläufe bei einer Verschärfung der Krise informiert.

Was im Großen gilt, gilt auch im Kleinen: Die Versorgung der Haushalte in der anstehenden Heizperiode im Land Bremen sowie den Gemeinden Stuhr, Weyhe und Thedinghausen ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht gefährdet. Mögliche Einschränkungen werden erst einmal für die Industrie gelten.

Helfen Sie bitte jetzt schon mit und sparen Sie Energie ein. Ihr Energielieferant kann Sie hierbei unterstützen. Hilfreiche Tipps hat auch der Grundversorger im Versorgungsgebiet der wesernetz zusammengestellt.

Richtig heizen: Tipps & Tricks | swb Magazin

Die Ausrufung der Stufe zwei (Alarmstufe) des Gasnotfallplans der Bundesregierung dient der Vorsorge und ändert nichts an der aktuellen Versorgungslage.
Bitte schreiben Sie an: info-krisenvorsorge@wesernetz.de

Durch das Energiewirtschaftsgesetz, die Gasnetzzugangsverordnung und die „SoS-Verordnung“ (2017/1938) wird ein bestimmter Kundenkreis als „geschützte Kunden“ definiert. Sollte es zu Engpässen oder zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kommen, so hätte die Gasversorgung für diese Verbraucher Priorität.

Als „geschützte Kunden“ gelten:

  • Haushaltskunden: Das sind Privatkunden mit einem überwiegenden Eigenverbrauch von maximal 10.000 kWh. Oder auch Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 kWh für gewerbliche Zwecke, berufliche Zwecke oder zum Zwecke der Landwirtschaft
  • Alle (Gewerbe-) Kunden mit Standard-Last-Profil (SLP): Das sind Kunden, die eine Anschlussleistung von maximal 500 kW und einen Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh haben. Das können unter anderem private Haushalte, Kleingewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe, Supermärkte, kleinere Krankenhäuser sowie Kindergärten, Schulen und Altenheime sein
  • Kunden mit RLM-Zähler, also mit einer Anschlussleistung größer als 500 kW und/oder einen Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh, wenn sie dem Bereich der grundlegenden sozialen Dienste zuzurechnen sind. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen
  • Fernwärmeanlagen, die an ein Erdgasverteiler- oder Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können: Aber nur dann, wenn sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Wichtig ist, dass dieser Schutz ausschließlich für den Anteil des Gasbezugs gilt, der für die Erfüllung der Wärmelieferverpflichtung benötigt wird
Privatkunden

Erst einmal nichts. Die Versorgung der Haushalte in der anstehenden Heizperiode im Land Bremen sowie in den Gemeinden Stuhr, Weyhe und Thedinghausen ist derzeit nicht gefährdet. Das ist wichtig für Sie: Die Preise für Erdgas werden weiter steigen, da diese in direkter Abhängigkeit zu den Großhandelspreisen stehen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Energiesparen, Preisen oder Abrechnungen? Dann wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Ihres Energieversorgers: Dort kann man Sie ebenfalls darüber informieren, ob Sie Ihre Abschlagszahlungen an die gestiegenen Energiekosten anpassen sollten.

Hilfreiche Tipps hat auch der Grundversorger im Versorgungsgebiet der wesernetz zusammengestellt.

Richtig heizen: Tipps & Tricks | swb Magazin

Geschäftskunden

Erst einmal nichts, da während der Alarmstufe noch kein Markteingriff erfolgt.

Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an Hilfen für Unternehmen, um die Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die deutsche Wirtschaft abzumildern. Dazu berät die Bundesregierung derzeit auch über weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die aktuellen Daten unserer Großkunden helfen uns dabei, unterstützende Vorsorge- oder Sicherungsmaßnahmen schnellstmöglich absprechen zu können.

Sowohl wesernetz als Netzbetreiberin als auch Sie als Kunde wären im Falle von Anordnungen der Bundesnetzagentur als Gaslastverteiler verpflichtet, unverzüglich zu reagieren. Dazu ist eine direkte Kommunikation erforderlich.

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Sie als Geschäftskunden in den geschützten Kundenbereich fallen, z. B. durch eine Belieferung von Haushalten mit Wärme. Dies müssen Sie wesernetz mitteilen, um einen besonderen Schutz berücksichtigen zu können.

Möglicherweise lassen sich durch eine Besprechung Ihrer Situation auch eventuelle Schäden an den (Produktions-) Anlagen vermeiden.

Wenn Sie uns Ihre aktuellen Kontaktdaten mitgeteilt haben, informieren wir Sie direkt.
Bitte schreiben Sie an: info-krisenvorsorge@wesernetz.de
Bitte schreiben Sie an: info-krisenvorsorge@wesernetz.de
Weiterführende Informationen und Rechtsgrundlagen