PHOTOVOLTAIKANLAGEN ANMELDEN

Sie haben sich für eine Photovoltaikanlage entschieden oder interessieren sich dafür? Eine gute Wahl! Denn Strom aus erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Bis der aus Sonnenenergie gewonnene Strom eingespeist werden kann, sind einige Schritte nötig. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen, die Ihnen den Weg dorthin verständlich und transparent erläutern, denn abhängig von der Leistung ergeben sich unterschiedliche Abläufe für die Anmeldung, die notwendigen Angaben und Unterlagen und die folgenden Schritte:
Anschluss von Photovoltaikanlagen an das öffentliche Stromnetz
Photovoltaikanlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden sollen, sind in Deutschland unabhängig von ihrer Größe beim Netzbetreiber grundsätzlich anmeldepflichtig. Das bedeutet, dass Sie uns als zuständigen Netzbetreiber vor der Installation Ihrer Photovoltaikanlage informieren müssen. Die Anmeldung kann Ihr Installateur oder Fachplaner online in unserem Netzportal vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung ausschließlich durch einen eingetragenen Installateur oder Fachplaner vorgenommen werden kann - für Privatkunden ist die Anmeldung im Netzportal nicht möglich.

Photovoltaikanlagen bis 30 kW anmelden

Sie möchten eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 kW installieren lassen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen, die Sie zur Anmeldung der Photovoltaikanlage benötigen.

Schritt-für-Schritt zu Ihrer Photovoltaikanlage bis 30kW

Hier haben wir in einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Sie zusammengefasst, wie der Anmeldeprozess Ihrer Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von 30 kW abläuft.

Wenn Sie eine größere Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 30 kW installieren möchten, finden Sie hier eine Erklärung des Anmeldeprozesses.

 

Im ersten Schritt sollten Sie gemeinsam mit einem Fachplaner oder Elektrofachbetrieb prüfen, welche Möglichkeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage bei Ihnen vor Ort bestehen und welche Anlage für Sie am besten geeignet ist.

 

Bedenken Sie bei der Planung auch, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Wallbox oder Wärmepumpe zusammen betreiben möchten.

Ihr Fachplaner oder Elektrofachbetrieb kann die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 30 kW ganz einfach online über unser Netzportal erledigen.

 

Für die Anmeldung sollte Ihr Fachbetrieb u.a. folgende Informationen bzw. Dokumente bereithalten:

Sobald Ihr Installateur die Photovoltaikanlage bei uns angemeldet hat, sind wir am Zug. Wir prüfen die Anschlussmöglichkeit für Ihre Photovoltaikanlage und erteilen Ihnen dann die Einspeisezusage. Die Meldung und Überprüfung sind für Sie kostenlos.

Sobald Sie die Einspeisezusage von uns erhalten haben, kann Ihr Fachbetrieb die Photovoltaikanlage aufbauen und uns anschließend die Fertigmeldung zusenden.

 

Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihrer Anlage generierte Strom nur in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, wenn bei Ihnen ein Zweirichtungszähler installiert ist. Sollte ein Zählertausch für die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage notwendig sein und wesernetz Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sein, werden wir uns mit einem Terminvorschlag für den Zählerwechsel bei Ihnen melden. 

 

Damit wir einen Zweirichtungszähler bei Ihnen installieren können, muss ihr Zählerplatz bestimmte Anforderungen erfüllen. Falls Ihr Zählerplatz noch nicht für den Einbau eines Zweirichtungszählers vorbereitet ist, finden Sie auf unserer Homepage auch nähere Informationen zur Modernisierung Ihres Zählerplatzes.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage sowie ein Zweirichtungszähler installiert sind, kann Ihre Anlage in Betrieb genommen werden.

 

Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30kW mit Messkonzept 2 muss Ihr Elektrofachbetrieb uns die Inbetriebnahme über das Netzportal melden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre neue Erzeugungsanlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Sobald Sie mit Ihrer neuen Anlage Strom in das öffentliche Netz einspeisen, können wir Ihre Einspeisevergütung auszahlen. Die Vergütung wird auf die Kontoverbindung überwiesen, die Sie uns zu Beginn des Prozesses im Anmeldedokument über das Portal mitteilen. Ihre Einspeisevergütung erhalten Sie dabei monatlich als Abschlagszahlung.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Photovoltaikanlage!

Photovoltaikanlagen ab 30 kW anmelden

Sie möchten eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 30 kW installieren lassen? Dann gibt es ein paar Besonderheiten, die Sie bei der Planung und Installation berücksichtigen müssen. Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 30 kW für Sie zusammengestellt.

Schritt-für-Schritt zur Photovoltaikanlage ab 30 kW

Hier haben wir in einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Sie zusammengefasst, wie der Anmeldeprozess für Ihre Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 30 kW abläuft.

Im ersten Schritt sollten Sie gemeinsam mit einem Fachplaner oder Elektrofachbetrieb prüfen, welche Möglichkeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage bei Ihnen vor Ort bestehen und welche Anlage für Sie am besten geeignet ist.

 

Bedenken Sie bei der Planung auch, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Wallbox oder Wärmepumpe zusammen betreiben möchten.

Ihr Fachplaner oder Installateur kann die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 30 kW ganz einfach online über unser Netzportal erledigen.

Für die Anmeldung sollte Ihr Elektrofachbetrieb u.a. folgende Informationen bzw. Dokumente bereithalten:

Sobald Ihr Installateur die Photovoltaikanlage bei uns angemeldet hat, sind wir am Zug. Wir prüfen jetzt, ob Ihr Netzanschluss und unser Netz mit den Anforderungen Ihrer neuen Anlage kompatibel sind. Im Anschluss erteilen wir Ihnen die Netzanschlusszusage und nennen Ihnen den geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Die Meldung und Überprüfung sind für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 30 kWp eine Netzberechnung durchgeführt werden muss, die etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit der Netzberechnung überprüfen wir, ob für die Installation Ihrer neuen PV-Anlage Anpassungen Ihres Netzanschlusses (z.B. eine Verstärkung Ihrer Netzanschlussleitung) erforderlich sind.

Sobald Sie die Netzanschlusszusage von uns erhalten haben, kann Ihr Fachbetrieb die Photovoltaikanlage installieren und uns anschließend die Fertigmeldung zusenden. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihrer Anlage generierte Strom nur in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, wenn bei Ihnen ein Zweirichtungszähler installiert ist. Sollte ein Zählertausch für die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage notwendig sein und wesernetz Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sein, werden wir uns mit einem Terminvorschlag für den Zählerwechsel bei Ihnen melden. 

 

Damit wir einen Zweirichtungszähler bei Ihnen installieren können, muss ihr Zählerplatz bestimmte Anforderungen erfüllen. Falls Ihr Zählerplatz noch nicht für den Einbau eines Zweirichtungszählers vorbereitet ist, finden Sie auf unserer Homepage nähere Informationen zur Modernisierung Ihres Zählerplatzes.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage sowie ein Zweirichtungszähler installiert sind, nehmen wir als Netzbetreiber Ihre Anlage gemeinsam mit Ihrem Installateur in Betrieb.

 

Wichtig: Bei Anlagen mit einer Leistung ab 30kW wird die Inbetriebnahme durch wesernetz getätigt und die Meldung durch Ihren Installateur über das Netzportal entfällt. Die Meldung der Inbetriebnahme über das Portal durch einen Installateur gilt nur für Anlagen bis 30 kW mit Messkonzept 2.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre neue Erzeugungsanlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Sobald Sie mit Ihrer neuen Anlage Strom in das öffentliche Netz einspeisen, können wir Ihre Einspeisevergütung auszahlen. Die Vergütung wird auf die Kontoverbindung überwiesen, die Sie uns zu Beginn des Prozesses im Anmeldedokument über das Portal mitteilen. Ihre Einspeisevergütung erhalten Sie dabei monatlich als Abschlagszahlung.


Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Photovoltaikanlage!

Photovoltaikanlagen ab 135 kW anmelden

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 135 kW sind ideal für große Flächen auf Industriehallen, Gewerbegebäuden oder Mehrfamilienhäusern. Wenn Sie eine solche PV-Anlage installieren möchten, gibt es einige Besonderheiten, die Sie bei der Anmeldung berücksichtigen müssen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 135 kW.

Schritt-für-Schritt zur Leistungsstarken Photovoltaikanlage ab 135 kW 

Hier haben wir in einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Sie zusammengefasst, wie der Anmeldeprozess für Ihre Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 135 kW abläuft.

Im ersten Schritt sollten Sie gemeinsam mit einem Fachplaner oder Elektrofachbetrieb prüfen, welche Möglichkeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage bei Ihnen vor Ort bestehen und welche Anlage für Sie am besten geeignet ist.

 

Bedenken Sie bei der Planung auch, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Geräten oder Anlagen zusammen betreiben möchten, die einen erhöhten Stromverbrauch aufweisen.

Ihr Fachplaner oder Installateur kann Ihre Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 135 kW ganz einfach online über unser Netzportal anmelden.

 

Für die Anmeldung sollte Ihr Elektrofachbetrieb u.a. folgende Informationen bzw. Dokumente bereithalten:

Sobald Ihr Fachplaner oder Installateur die Photovoltaikanlage bei uns angemeldet hat, sind wir am Zug. Wir prüfen jetzt, ob Ihr Netzanschluss und unser Netz mit den Anforderungen Ihrer neuen Anlage kompatibel sind. Da PV-Anlagen mit einer Leistung ab 135 kW geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch als bei kleineren Anlagen. Nach der Prüfung erteilen wir Ihnen die Netzanschlusszusage und nennen Ihnen den geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Die Meldung und Überprüfung sind für Sie kostenlos.
 

Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 135 kW führen wie eine umfassende Netzberechnung und Netzverträglichkeitsprüfung durch. Mit der Netzberechnung überprüfen wir, ob für die Installation Ihrer neuen PV-Anlage Anpassungen Ihres Netzanschlusses (z.B. eine Verstärkung Ihrer Netzanschlussleitung) erforderlich sind. Darüber hinaus stellen wir durch die Netzverträglichkeitsprüfung sicher, dass Ihre PV-Anlage ohne eine Gefährdung der Netzstabilität in das öffentliche Stromnetz integriert werden kann. 

Sobald Sie die Netzanschlusszusage von uns erhalten haben, kann Ihr Fachbetrieb die Photovoltaikanlage installieren und uns anschließend die Fertigmeldung zusenden. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass der von Ihrer Anlage generierte Strom nur in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, wenn bei Ihnen ein Zweirichtungszähler installiert ist. Sollte ein Zählertausch für die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage notwendig sein und wesernetz Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sein, werden wir uns mit einem Terminvorschlag für den Zählerwechsel bei Ihnen melden.
Damit wir einen Zweirichtungszähler bei Ihnen installieren können, muss ihr Zählerplatz bestimmte Anforderungen erfüllen. Falls Ihr Zählerplatz noch nicht für den Einbau eines Zweirichtungszählers vorbereitet ist, finden Sie hier nähere Informationen zur Modernisierung Ihres Zählerplatzes.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage sowie ein Zweirichtungszähler installiert sind, nehmen wir als Netzbetreiber Ihre Anlage gemeinsam mit Ihrem Installateur in Betrieb.

 

Wichtig: Bei Anlagen mit einer Leistung von über 30kW wird die Inbetriebnahme durch wesernetz getätigt und die Meldung durch Ihren Installateur über das Netzportal entfällt. Die Meldung der Inbetriebnahme über das Portal durch einen Installateur gilt nur für Anlagen bis 30 kW mit Messkonzept 2.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre neue Photovoltaikanlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Sobald Sie mit Ihrer neuen Anlage Strom in das öffentliche Netz einspeisen, können wir Ihre Einspeisevergütung auszahlen. Die Vergütung wird auf die Kontoverbindung überwiesen, die Sie uns zu Beginn des Prozesses im Anmeldedokument über das Portal mitteilen. Ihre Einspeisevergütung erhalten Sie dabei monatlich als Abschlagszahlung.


Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Photovoltaikanlage!