MELDEPFLICHTEN FÜR BETREIBER

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben verweisen wir darauf, dass im Rahmen des Festlegungsverfahrens zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) ausschließlich die Marktkommunikation mittels EDIFACT Verwendung finden. Für Neuanlagen kann, wenn noch keine MALO oder ähnliches vorliegen, das nachfolgende Formular durch den Direktvermarkter (Energiehändler) verwendet werden.
Anlage 4 zum Beschluss BK6-16-200 xlsx | 0,02 MB
Einspeiseanlagen in der Direktvermarktung müssen durch den Energiehändler steuerbar sein. Dem Netzbetreiber ist dies nachzuweisen. Dafür kann z.B. das folgende Formular verwendet werden.
Nachweis der Fernsteuerbarkeit pdf | 0,19 MB