Wann können Sie die registrierende Leistungsmessung nutzen?
Ab einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden erfolgt alle 15 Minuten eine registrierende Leistungsmessung. Grundlage dafür sind §12 StromNZV, §18 StromNZV und der BDEW Metering Code. Unabhängig davon können Sie auch unterhalb der Verbrauchsgrenze eine registrierende Leistungsmessung mit wesernetz vereinbaren.
Was ändert sich bei der registrierenden Leistungsmessung?
Sie erhalten ggf. einen neuen elektronischen Zähler, der Ihren Stromverbrauch alle 15 Minuten registriert. Über ein Modem liest wesernetz täglich Ihren Stromzähler aus. Ihre Stromrechnung erhalten Sie nun monatlich.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um Ihren Stromzähler täglich auslesen zu können, benötigen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss (TAE) oder einen geeigneten GSM/GPRS-Empfang in unmittelbarer Nähe Ihres Zählers. Nutzen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss (TAE), erhalten Sie von wesernetz einen Preisnachlass von 66 Euro pro Jahr. Ist der Anschluss beziehungsweise der Empfang nicht 24 Stunden am Tag verfügbar, führt wesernetz monatlich eine manuelle Auslesung vor Ort durch. Die Kosten dafür betragen 115 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.