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Informationen zum Zählerwechsel
Einbau eines neuen Zählers

Warum wird mein Zähler gewechselt?
Ein Netzbetreiber ist für den reibungslosen Betrieb von Versorgungsnetzen zuständig. Im Land Bremen sowie in Teilen des südlichen Bremer Umlands ist das wesernetz, die Netzgesellschaft von swb. Ein Netzbetreiber erfüllt viele Aufgaben, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Das Auswechseln von Zählern gehört beispielsweise dazu. Ein Zählerwechsel kann erforderlich sein, weil die Eichfrist abgelaufen ist, die Zählergröße geändert werden soll oder andere Gründe vorliegen.

Wer ist wesernetz?
wesernetz ist Ihr örtlicher Netzbetreiber und somit verantwortlich für die Bremer und Bremerhavener Versorgungsnetze für Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme sowie für das Erdgasnetz in Stuhr, Weyhe und der Samtgemeinde Thedinghausen. Einem Netzbetreiber gehören alle Leitungen, Rohre, Hausanschlüsse und Zähler in einem bestimmten Gebiet. wesernetz ist ein Unternehmen von swb.

Warum ist wesernetz dafür zuständig?
Um Sie zu beliefern, hat Ihr Strom- oder Erdgasanbieter einen Netznutzungsvertrag mit wesernetz geschlossen. Das heißt, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Kunde sind, ist wesernetz für die Zähler und auch für die Zählerablesung verantwortlich.

Wer tauscht meinen Zähler aus?
Für wesernetz sind auch Mitarbeiter von Vertragsfirmen im Einsatz. Wenn sie den Auftrag haben, Zählerwechsel und Zählerablesungen auszuführen, können sie sich entsprechend ausweisen. Alle rund um Ihren Zähler erfassten Daten werden direkt an Ihren Energieanbieter übermittelt. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos – das Einzige, was der wesernetz-Mitarbeiter oder Dienstleister von Ihnen benötigt, ist der freie Zugang zu Ihrem Zähler. Vielen Dank

Stromzähler
Bedienungsanleitungen für Stromzähler
Registrierende Leistungsmessung für Strom und Gas
Um Sie zu beliefern, hat Ihr Strom- oder Gasanbieter einen Netznutzungsvertrag mit wesernetz als örtlichem Netzbetreiber geschlossen. Das heißt, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Kunde sind, ist wesernetz für die Zähler und auch für die Zählerablesung verantwortlich.

Wann können Sie die registrierende Leistungsmessung nutzen? 
Ab einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden erfolgt alle 15 Minuten eine registrierende Leistungsmessung. Grundlage dafür sind §12 StromNZV, §18 StromNZV und der BDEW Metering Code. Unabhängig davon können Sie auch unterhalb der Verbrauchsgrenze eine registrierende Leistungsmessung mit wesernetz vereinbaren. 

Was ändert sich bei der registrierenden Leistungsmessung?
Sie erhalten ggf. einen neuen elektronischen Zähler, der Ihren Stromverbrauch alle 15 Minuten registriert. Über ein Modem liest wesernetz täglich Ihren Stromzähler aus. Ihre Stromrechnung erhalten Sie nun monatlich.

Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um Ihren Stromzähler täglich auslesen zu können, benötigen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss (TAE) oder einen geeigneten GSM/GPRS-Empfang in unmittelbarer Nähe Ihres Zählers. Nutzen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss (TAE), erhalten Sie von wesernetz einen Preisnachlass von 66 Euro pro Jahr. Ist der Anschluss beziehungsweise der Empfang nicht 24 Stunden am Tag verfügbar, führt wesernetz monatlich eine manuelle Auslesung vor Ort durch. Die Kosten dafür betragen 115 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Wann können Sie die registrierende Leistungsmessung nutzen?
Ab einer Jahresarbeit von 1,5 Millionen Kilowattstunden oder ab einem Leistungsbezug von mehr als 500 Kilowatt sind Datenspeicher zur Zählerstandsregistrierung einzusetzen. Grundlage hierfür sind §11 MessZV, §24 GasNZV, DVGW G485 und DVGW G685. Unabhängig davon kann wesernetz bei ungewöhnlichen Abweichungen im Erdgasverbrauch eine registrierende Leistungsmessung durchführen.

Was ändert sich bei der registrierenden Leistungsmessung?
Sie erhalten ggf. einen neuen Erdgaszähler der mit einer Zusatzeinrichtung für die elektronische Datenübermittlung und -speicherung ausgestattet ist. Außerdem erhalten Sie Ihre Gasrechnung nun monatlich.

Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um Ihren Erdgaszähler täglich auslesen zu können, benötigen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss in unmittelbarer Nähe Ihres Zählers. Ist der Anschluss nicht 24 Stunden am Tag verfügbar, führt wesernetz monatlich eine manuelle Auslesung vor Ort durch. Die Kosten dafür betragen 115 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.