Erklärung zur Barrierefreiheit

Die wesernetz Bremen GmbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über Webseiten erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.  

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf der Webseite www.wesernetz.de umsetzen. 

1. Umfang der Barrierefreiheit

Die wesernetz Bremen GmbH gestaltet ihre Webseite www.wesernetz.de im Einklang mit den Vorgaben des BFSG sowie der BFSGV barrierefrei und berücksichtigt dabei den Stand der Technik. 

Folgende Inhalte fallen gemäß § 1 Absatz 4 BFSG nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV: 

Diese Seiten dienen primär der Unternehmensdarstellung, nicht der Interaktion mit Verbrauchern im Sinne digitaler Dienstleistungen: 

  • /datenschutz 
  • /impressum/* 
  • /zertifikate 
  • /fuer-die-region/wesernetz/* 

Diese Inhalte richten sich an Kommunen oder die interessierte Öffentlichkeit, nicht an Verbraucher im Sinne des BFSG: 

  • /fuer-die-region/kommunen/* 
  • /fuer-die-region/themen/* (außer: /themen/elektromobilitaet-in-bremen/ladesaeulen) 
  • /fuer-die-region/services/* 
  • /veroeffentlichungspflichten-bremen-und-bremerhaven 
  • /presse/* 

Diese Seiten und Portale sind für Energielieferanten, Installateure, Lieferanten, Vertragspartner oder Partnerunternehmen konzipiert und keine Verbraucherangebote: 

  • /fuer-partner/* 
  • marktpartner.wesernetz.de
  • online-planauskunft.wesernetz.de  

Diese Angebote stellen keine interaktiven Dienstleistungen dar, sondern reine Informationen ohne aktiven digitalen Nutzungsprozess: 

  • /fuer-mein-zuhause/nachhaltiges-zuhause/* (außer: /waermepumpe, /wallbox) 
  • /fuer-mein-zuhause/zaehler/moderne-messeinrichtungen/* 
  • /fuer-mein-zuhause/zaehler/stromzaehlerwechsel sowie /fuer-mein-zuhause/zaehler/zaehlerplatz 
  • /fuer-mein-zuhause/erdgassicherheit
  • /fuer-einspeiser/* 

Auch wenn diese Seiten Kontaktinformationen oder themenbezogene Informationen bereitstellen, findet dort keine digitale Dienstleistung im engeren Sinne statt: 

  • /fuer-die-region/services/installateursuche 
  • /fuer-die-region/services/stoerung-melden 
  • /kontakt 
  • /fuer-die-region/services/kontaktformular 
  • /fuer-bauende/services/leitungsauskunft 
  • /fuer-mein-zuhause/verbrauchsdaten-fuer-energieausweise 

Diese Navigationsseiten dienen ausschließlich der Nutzerführung und enthalten keine eigenen Inhalte oder digitalen Dienste: 

  • /fuer-mein-zuhause 
  • /fuer-mein-zuhause/services 
  • /fuer-mein-zuhause/zaehler 
  • /fuer-mein-zuhause/nachhaltiges-zuhause 
  • /fuer-bauende 
  • /fuer-bauende/services 
  • /fuer-bauende/ihr-anschluss 
  • /fuer-einspeiser 
  • /fuer-einspeiser/services 
  • /fuer-einspeiser/regulierung 
  • /fuer-einspeiser/informationen 
  • /fuer-einspeiser/anlagen-anmeldung 
  • /fuer-partner 
  • /fuer-partner/services 
  • /fuer-partner/energielieferanten 
  • /fuer-partner/installateure 
  • /fuer-die-region 
  • /fuer-die-region/services 
  • /fuer-die-region/wesernetz 
  • /fuer-die-region/kommunen 
  • /fuer-die-region/themen 
  • /presse 
Für die Übermittlung von Zählerständen unter wesernetz | Zählerstandserfassung existiert zudem eine separate Erklärung zur Barrierefreiheit. 

2. Beschreibung der Dienstleistungen auf der Webseite www.wesernetz.de

Die auf der Webseite www.wesernetz.de angebotenen Dienstleistungen dienen 

  • der Informationsbereitstellung über wesernetz Bremen GmbH und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen rund um den Netzbetrieb und grundzuständigem Messstellenbetrieb  
  • der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zur wesernetz Bremen GmbH 
  • der Kontaktaufnahme und Übermittlung von Anfragen (z. B. von Leitungsauskünften) zur wesernetz Bremen GmbH über Kontaktformulare

Für die Übermittlung von Zählerständen unter wesernetz | Zählerstandserfassung existiert zudem eine separate Erklärung zur Barrierefreiheit. 

3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen auf den Websites  www.wesernetz.de

Bedienbarkeit und Navigation 

  • Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, Mausnutzung ist nicht zwingend erforderlich. 
  • Eingabefelder, Formularelemente und Schaltflächen sind korrekt benannt. 
  • Die Navigation ist auf allen Unterseiten konsistent aufgebaut. 
  • Bei Interaktionen (z. B. beim Fokussieren eines Feldes) verändert sich das Verhalten der Seite nicht überraschend. 
  • Bewegte Inhalte lassen sich pausieren oder ausblenden. 
  • Es gibt keine sogenannten „Tastaturfallen“, also Situationen, in denen man mit der Tastatur stecken bleibt. 
  • Die Position des Tastaturfokus ist ständig sichtbar, sodass Nutzer*innen jederzeit wissen, wo sie sich befinden. 
  • Es sind keine komplexen Gesten notwendig – einfache Klicks oder Tastatureingaben reichen aus. 
  • Beim Fokus mit Maus oder Tastatur werden keine Inhalte unbeabsichtigt eingeblendet oder verdeckt.

Technische und gestalterische Merkmale 

  • Informationen sind nicht ausschließlich über Farben oder sensorische Merkmale dargestellt. 
  • Die Nutzung von Bildern mit Text ist uneingeschränkt und in der Regel barrierefrei umgesetzt. 
  • Hinweise oder zusätzliche Inhalte, die per Maus oder Tastatur eingeblendet werden, sind zugänglich. 
  • Die Seite vermeidet blitzende Effekte, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten. 
  • Fehlervermeidung bei Eingabefeldern (z. B. bei Formularen) ist umgesetzt. 

Struktur und Technik 

  • Nicht-textliche Inhalte wie Bilder oder Icons sind mit Alternativtexten versehen und für Screenreader zugänglich. 
  • Inhalte folgen einer sinnvollen, logischen Reihenfolge, was besonders für Screenreader- und Tastaturnutzer*innen wichtig ist. 
  • Die Sprache der Seite ist korrekt im Code ausgezeichnet, sodass Inhalte in der richtigen Sprache vorgelesen werden. 
  • Interaktive Elemente wie Buttons oder Formulare sind technisch so umgesetzt, dass Screenreader sie eindeutig identifizieren können. 
  • Der Fokus ist nicht durch andere Inhalte verdeckt, wenn man durch die Seite navigiert. 

Inhaltliche Unterstützung 

  • Eingabefelder (z. B. in Formularen) sind mit klaren Beschriftungen oder Anleitungen versehen. 
  • Nutzende müssen bereits eingegebene Informationen nicht mehrfach eingeben (Redundante Eingaben werden vermieden). 
  • Felder in Formularen sind so programmiert, dass die Eingabezwecke erkannt werden können (z. B. automatische Ausfüllhilfen durch den Browser). 
  • Es gibt keine unnötig komplexen Authentifizierungshürden – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist das Abschicken von Formularen gut machbar. 

Sprache und Dokumentation 

  • Die Inhalte sind in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst. 
  • Hilfsangebote wie Kontaktinformationen oder Supportbereiche sind konsistent verfügbar und zugänglich. 
  • Es gibt eine gut strukturierte und zugängliche Kommunikationsmöglichkeit, z. B. Kontaktformulare, auch für unterstützende Technologien. 

Gestaltung und Lesbarkeit 

  • Die Farbgestaltung ist so gewählt, dass Inhalte auch ohne Farberkennung verständlich bleiben (z. B. keine rein farblichen Hinweise). 
  • Texte und interaktive Elemente verfügen über ausreichende Kontraste zum Hintergrund. 
  • Inhalte lassen sich problemlos vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder Funktionen beeinträchtigt werden. 
  • Auch bei starker Vergrößerung oder auf kleinen Bildschirmen bleibt alles gut lesbar dank Reflow-fähigem Layout. 
  • Der Abstand zwischen Buchstaben, Wörtern und Zeilen entspricht den Anforderungen an gute Lesbarkeit (Text Spacing). 

Multimedia-Inhalte 

  • Untertitel sind bei eingebetteten Videos vorhanden, korrekt synchronisiert und technisch gut lesbar. 
  • Es stehen Steuerungsmöglichkeiten für Untertitel und Audiodeskriptionen zur Verfügung. 
  • Für Videos ohne Ton oder mit gesprochener Sprache werden Audiobeschreibungen angeboten. 


Hinweise zu möglichen Barrieren nehmen wir daher gerne unter kontaktformular@wesernetz.de mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ entgegen. 

4. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen. 

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.  

Unsere über die Webseite www.wesernetz.de erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.  

Die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des BFSG sind unter Ziffer 1 dieser Erklärung dargestellt. 

Unsere Website www.wesernetz.de und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden. 

5. Informationen zu Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen

Die Sicherheitsfunktion (Friendly Captcha vor dem Absenden von Kontaktformularen), die wir auf unserer Webseite verwenden, sind in Erfüllung des § 19 Nr. 2 BFSGV wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet.  

Für etwaige Identifizierungs- Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, die für die Übermittlung von Zählerständen unter wesernetz | Zählerstandserfassung gelten, existiert eine separate Erklärung zur Barrierefreiheit. 

6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. 

Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 07.04.2025 durch neusta experience GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen geprüft. 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft. 

7. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.wesernetz.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden: 

E-Mail:  
kontaktformular@wesernetz.de mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ 

Postanschrift:  
wesernetz Bremen GmbH  
Website Redaktion 
Postfach 10 78 03  
28078 Bremen 

8. Schlichtungsverfahren

Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann. Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden. 

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle – der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) – werden nach der formalen Errichtung noch bekanntgegeben.  

Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Sie Anfragen an folgende Kontaktdaten richten:  

MLBF (in Errichtung) 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt 
Postfach 39 11 55 
39135 Magdeburg  

Telefon: 0391 567 6970 
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de  

9. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde für das Land Bremen sind aktuell noch nicht verfügbar und werden noch bekanntgegeben.