EINSPEISEMANAGEMENT
Das Einspeisemanagement – das heißt, die temporäre Drosselung der Einspeiseleistung von dezentralen Erzeugungsanlagen – wird erforderlich, sobald die Einspeisung die Netzsicherheit gefährdet.
Das Stromnetz von wesernetz ist Teil des gesamtdeutschen Stromnetzes, das wiederum in einen europäischen Stromverbund integriert ist. Innerhalb des Stromnetzes von wesernetz auftretende Engpässe reguliert wesernetz technisch und kaufmännisch.
Die vorgelagerten Netze betreiben die EWE NETZ GmbH, die avacon AG sowie die TenneT TSO GmbH. Kommt es zu Engpässen in vorgelagerten Netzen, können diese Netzbetreiber verlangen, dass wesernetz die dezentralen Erzeugungsanlagen in ihrem Netz ebenfalls mit in die Einspeisemanagementmaßnahme einbezieht.
Engpässe im Netz von wesernetz
Entschädigungspflicht aufgrund des Einspeisemanagements
Von Einspeisemanagementmaßnahmen betroffenen Anlagenbetreibern steht eine Entschädigung zu. Seit dem 1. August 2014 begleicht nur noch wesernetz als Anschlussnetzbetreiber diese Entschädigungen, auch wenn die Maßnahme von vorgelagerten Netzbetreibern veranlasst wurde.
Allgemeine Informationen zu den Berechnungsverfahren finden Sie in der jeweils aktuellen Version des Leitfadens der Bundesnetzagentur. Außerdem weisen wir auf Berechnungstools von Tennet TSO und EWE NETZ hin, mit deren Hilfe Anlagenbetreiber die Höhe der Entschädigungszahlungen ermitteln können.
Rechnungen sollten so gestellt werden, dass sie alle Maßnahmen eines Zeitraums – z. B. eines Quartals – abdecken. Entschädigungsrechnungen zum Einspeisemanagement richten Sie bitte an die folgende zentrale Adresse.
Zur Umsetzung des Einspeisemanagements verlangt § 6 EEG technische Einrichtungen zur Fernsteuerung der Einspeiseleistung und zum Abruf der Ist-Einspeisung. Erst wenn dies erfüllt ist, genießen Sie als Erzeuger gemäß EEG den vollen Vergütungsanspruch für die von Ihnen eingespeiste Energiemenge. wesernetz unterstützt Sie mit überzeugenden Technologien bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, so dass Ihre Vergütung auch zukünftig gesichert ist. Details finden Sie unter Weiterführende Informationen.
Einspeisemanagement-Einsätze im Überblick
Die abgeschlossenen Einsätze des Einspeisemanagements des laufenden Jahres finden Sie hier:
Einspeisemanagement-Einsätze
wesernetz Bremen GmbH
NK Einspeisung EEG/KWK
Theodor-Heuss-Allee 20
28215 Bremen
Vorbehalt: Aus den obigen Darstellungen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWK-G vorliegen. wesernetz behält sich weiterhin vor, Änderungen und Ergänzungen aufgrund eines neuen Kenntnisstandes vorzunehmen, bei unzutreffenden Angaben im Rahmen der Rechnungslegung an wesernetz Bremen GmbH eine verzinsliche Rückforderung gezahlter Entschädigungen im entsprechenden Umfang zu stellen, insbesondere bei Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, die Höhe der Entschädigungszahlung durch einen unabhängigen fachkundigen Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.