FAQS ZUR EINSPEISUNG

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Einspeisung zusammengefasst. Wenn Sie eine steckerfertige PV-Anlage bzw. ein Balkonkraftwerk anschließen möchten, finden Sie auf der entsprechenden Themen-Seite spezifische Infos.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet? Oder Sie möchten z.B. Ihr Blockheizkraftwerk verkaufen? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Kontaktdaten Käufer und Verkäufer
  • Standort der Anlage / Kundennummer
  • Datum des Übergangs
  • Zählerstände zum Übergang
  • Kaufvertrag oder unterschriebene Übereinkunft vom Käufer & Verkäufer
  • Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Die Informationen können Sie uns gerne über unser Kontaktformular übermitteln.

Mit Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung die Umsatzsteuerpflicht für PV-Anlage, mit einer Erzeugungsleistung von 30 kW oder weniger, gestrichen. Es besteht jedoch weiterhin ein Wahlrecht für den Anlagenbetreiber.

Für andere Anlagen gilt grundsätzlich: Erträge aus Eigenerzeugungsanlagen sind umsatzsteuerpflichtig. Dies kann jedoch entfallen, wenn die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ angewendet wird. 

Hinweis: Bei Fragen zum Thema Umsatzsteuerpflicht für PV-Anlangen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.

Um die produzierten und eingespeisten Mengen Ihrer Anlage zu messen, haben wir unsere Zähler bei Ihnen vor Ort installiert. Die Abrechnung erfolgt abhängig von der Spannungsebene und der Beschaffenheit des Zählers. Dabei stellen wir Ihnen die jeweiligen Kosten für den Messbetrieb in Rechnung.

Unsere aktuellen Preisblätter finden Sie unter Vergütung und Abrechnung.

Für eine vergütungstechnische Inbetriebnahme benötigen wir das Protokoll zur vergütungstechnischen Inbetriebnahme von Ihnen. Alle notwendigen Unterlagen sollten während des Anmeldeprozesses von Ihrem Installateur bei uns eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Anmeldeprozess für Photovoltaikanlagen finden Sie unter Anmeldung von Photovoltaikanlagen oder für andere Erzeugungsanlagen unter Anmeldung anderer Erzeugungsanlagen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre neue Erzeugungsanlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Weitere Informationen über Ihre Registrierungspflichten für EEG und KWK-Anlagen finden Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Zusätzlich wird für die KWK-Anlagen eine Registrierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt.

Über die Registrierung einer KWK-Anlage informieren Sie sich bitte auch beim Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 

Idealerweise senden Sie uns einen Handelsregisterauszug oder ein amtliches Dokument, aus dem die Umfirmierung hervorgeht. Andernfalls setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns in Verbindung.

Um uns Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen, nutzen Sie gerne SEPA-Lastschriftmandat oder unser Kontaktformular.

Gerne senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Abrechnung zu. Nutzen Sie zur Anfrage einer Kopie bitte unser Kontaktformular

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0421 359-1212 oder nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Wichtige Information: Wegen der erhöhten Nachfrage nach PV-Anlagen, kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei Anfragen und Rückfragen bzgl. der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir bitten Sie um Verständnis.