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FRAGEN ZUR EINSPEISUNG

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Einspeisung zusammengefasst. Wenn Sie eine steckerfertige PV-Anlage anschließen möchten und dazu noch Informationen benötigen, klicken Sie bitte hier.
Um die produzierten und eingespeisten Mengen Ihrer Anlage zu messen, wurden unsere Zähler bei Ihnen vor Ort installiert. In der Abrechnung stellen wir Ihnen abhängig von der Spannungsebene und der Beschaffenheit des Zählers die jeweiligen Kosten für den Messbetrieb dieses Zählers in Rechnung. Unsere veröffentlichten Preisblätter finden Sie hier.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung im Zeitraum vom 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurde, so erhalten Sie drei Abrechnungen von uns.

Zum einen erhalten Sie eine Abrechnung für den in das Netz eingespeisten und nicht selbstverbrauchten Stroms.

Zum anderen erhalten Sie aus steuerrechtlichen Gründen zwei weitere Abrechnungen für die Menge des selbstverbrauchten Stroms (Rückspeisung), den Sie über Ihre Photovoltaikanlage genutzt haben. Diese Abrechnungen setzen sich aus je einer Gutschrift und einer Rechnung zusammen, in denen auch jeweils die gleiche Energiemenge des Selbstverbrauchs abgerechnet wird.


Sie wollen Ihr Haus verkaufen, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet? Oder Sie möchten z.B. Ihr Blockheizkraftwerk verkaufen? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Kontaktdaten Käufer und Verkäufer
  • Standort der Anlage / Kundennummer
  • Datum des Übergangs
  • Zählerstände zum Übergang
  • Kaufvertrag oder unterschriebene Übereinkunft vom Käufer & Verkäufer

Die Informationen können Sie uns gerne über unser Kontaktformular übermitteln.

Idealerweise senden Sie uns einen Handelsregisterauszug oder ein amtliches Dokument, aus dem die Umfirmierung hervorgeht. Andernfalls setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns in Verbindung.
Um uns Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen, nutzen Sie gerne SEPA-Lastschriftmandat oder unser Kontaktformular.
Mit Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung die Umsatzsteuerpflicht für PV-Anlage, mit einer Erzeugungsleistung von 30 kW oder weniger, gestrichen. 
Für andere Anlagen gilt grundsätzlich: Erträge aus Eigenerzeugungsanlagen sind umsatzsteuerpflichtig. Dies kann jedoch entfallen, wenn die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ angewendet wird. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.

Gerne senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Abrechnung zu. Nutzen Sie zur Anfrage einer Kopie bitte unser Kontaktformular

Für eine vergütungstechnische Inbetriebnahme benötigen wir das Protokoll zur vergütungstechnischen Inbetriebnahme von Ihnen.

Bitte informieren Sie sich über Ihre Registrierungspflichten für EEG und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Über die Registrierung einer KWK-Anlage informieren Sie sich bitte zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Anmeldung und Fertigmeldung

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Technischer Anschluss

0421 359-1212

EEG/KWK-Vergütung und Vertrag

0421 359-1212
EEG-KWK@wesernetz.de

Wichtige Information: Wegen der erhöhten Nachfrage nach PV-Anlagen, kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei Anfragen und Rückfragen bzgl. der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir bitten Sie um Verständnis.