Kurz erklärt
Beim Mieterstrom wird Energie direkt vor Ort erzeugt, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Gebäude. Dieser Strom wird ohne Nutzung des öffentlichen Netzes unmittelbar an die teilnehmenden Mieter geliefert. Dabei erfolgt die vollständige Stromversorgung der teilnehmenden Haushalte durch den Anlagenbetreiber.
So funktioniert es
Der Mieterstromanbieter bzw. Anlagenbetreiber übernimmt die komplette Versorgung der Mieter. Reicht die Eigenerzeugung aus Anlagen wie PV oder BHKW nicht aus, wird zusätzlicher Strom von einem externen Stromlieferanten bezogen und an die Mieter weiterverkauft. Die Abrechnung erfolgt vollständig über den Mieterstromanbieter. Teilnehmende Mieter werden dabei weder abrechnungs- noch bilanzierungstechnisch einzeln im Netz erfasst.
Wer kann das Konzept nutzen?
Teilnahmeberechtigt sind:
- Betreiber von Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen oder BHKW)
- Endverbraucher innerhalb desselben Gebäudes (Mieter).
Messung und Abrechnung
Für das gesamte Mieterstromobjekt existiert ein zentraler Netzanschlusspunkt. Dort erfolgt die Messung entweder über einen physischen Summenzähler oder – bei vollständiger Ausstattung aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) – über einen virtuellen Summenzähler. Während teilnehmende Mieter nicht einzeln bilanziert werden, müssen Nichtteilnehmer weiterhin separat gemessen und abgerechnet werden.
Rolle von wesernetz
wesernetz stellt den Netzanschluss bereit und sorgt für einen sicheren sowie stabilen Netzbetrieb.
Fördermöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mieterstromzuschlag gemäß EEG gewährt werden. Dieser gilt für den vor Ort verbrauchten Strom der teilnehmenden Mieter. Überschüssige Strommengen aus der Erzeugungsanlage können zusätzlich nach den EEG-Vorgaben vergütet bzw. direktvermarktet werden.