DEZENTRALE VERSORGUNGSMODELLE

Energy Sharing – gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie 

Die Energiewende verändert nicht nur die Art, wie Strom erzeugt wird, sondern auch, wie Menschen ihn nutzen und sich daran beteiligen können. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, erneuerbare Energie nicht nur zu beziehen, sondern aktiv Teil eines gemeinschaftlichen Systems zu sein. Energy Sharing greift genau diesen Gedanken auf: Strom aus lokalen erneuerbaren Anlagen wird gemeinschaftlich innerhalb von Gebäuden oder über das Netz genutzt. Dafür gibt es verschiedene Versorgungsmodelle. 

Versorgungsmodelle im Überblick

  • Mieterstrom (§ 42a EnWG): Die Stromversorgung erfolgt innerhalb eines Gebäudes über eine dort installierte, erneuerbare Energieanlage (z. B. Photovoltaikanlage oder Blockheizkraftwerk). Mieter in diesem Objekt werden vom Anlagenbetreiber in der Vollversorgung mit Strom versorgt.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Hier wird der Strom ebenfalls direkt im Gebäude erzeugt, allerdings ausschließlich durch eine Photovoltaikanlage. Der darüberhinausgehende Strombedarf wird von den Mietern selbst gedeckt, indem sie eigenständig einen zusätzlichen Strombezug organisieren.
  • Energy Sharing (§ 42c EnWG): In einer Energy‑Sharing‑Gemeinschaft wird erneuerbar erzeugter oder gespeicherter Strom gebäudeübergreifend über das öffentliche Stromnetz verteilt. Der Energy-Sharing-Betreiber stellt diesen Strom den Energy-Sharing-Abnehmern zur Verfügung. Für zusätzlichen Strombedarf sorgen die Abnehmer selbst. Überschüssiger Strom aus der Erzeugungsanlage muss verpflichtend direkt vermarktet werden. 

Kurz erklärt
Beim Mieterstrom wird Energie direkt vor Ort erzeugt, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Gebäude. Dieser Strom wird ohne Nutzung des öffentlichen Netzes unmittelbar an die teilnehmenden Mieter geliefert. Dabei erfolgt die vollständige Stromversorgung der teilnehmenden Haushalte durch den Anlagenbetreiber.

So funktioniert es
Der Mieterstromanbieter bzw. Anlagenbetreiber übernimmt die komplette Versorgung der Mieter. Reicht die Eigenerzeugung aus Anlagen wie PV oder BHKW nicht aus, wird zusätzlicher Strom von einem externen Stromlieferanten bezogen und an die Mieter weiterverkauft. Die Abrechnung erfolgt vollständig über den Mieterstromanbieter. Teilnehmende Mieter werden dabei weder abrechnungs- noch bilanzierungstechnisch einzeln im Netz erfasst.

Wer kann das Konzept nutzen?
Teilnahmeberechtigt sind:

  • Betreiber von Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen oder BHKW)
  • Endverbraucher innerhalb desselben Gebäudes (Mieter). 

Messung und Abrechnung
Für das gesamte Mieterstromobjekt existiert ein zentraler Netzanschlusspunkt. Dort erfolgt die Messung entweder über einen physischen Summenzähler oder – bei vollständiger Ausstattung aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) – über einen virtuellen Summenzähler. Während teilnehmende Mieter nicht einzeln bilanziert werden, müssen Nichtteilnehmer weiterhin separat gemessen und abgerechnet werden.

Rolle von wesernetz
wesernetz stellt den Netzanschluss bereit und sorgt für einen sicheren sowie stabilen Netzbetrieb.

Fördermöglichkeiten 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mieterstromzuschlag gemäß EEG gewährt werden. Dieser gilt für den vor Ort verbrauchten Strom der teilnehmenden Mieter. Überschüssige Strommengen aus der Erzeugungsanlage können zusätzlich nach den EEG-Vorgaben vergütet bzw. direktvermarktet werden.

 

Kurz erklärt
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (gGV) teilen mehrere Nutzer innerhalb eines Gebäudes den Strom, der vor Ort durch eine Photovoltaikanlage erzeugt wird. Der Betreiber der Anlage stellt diese Energiemengen den teilnehmenden Mietern oder Eigentümern gegen ein Entgelt zur Verfügung, übernimmt jedoch keine vollständige Stromversorgung.

So funktioniert es
Die gGV ist stets auf ein einzelnes Gebäude mit genau einem Netzanschlusspunkt beschränkt. Der erzeugte Solarstrom wird unter den Teilnehmern aufgeteilt – entweder anhand eines festen prozentualen Verteilungsschlüssels oder dynamisch auf Basis der tatsächlichen Erzeugung und des zeitgleichen Verbrauchs der einzelnen Nutzer. Für den darüberhinausgehenden Strombedarf schließen die Teilnehmer jeweils eigene Verträge mit externen Energielieferanten ab. Die zusätzlich benötigten Energiemengen werden durch den Messstellenbetreiber ermittelt und im Rahmen der Marktkommunikation (MaKo) an die jeweiligen Lieferanten übermittelt.

Wer kann das Konzept nutzen?
Teilnahmeberechtigt sind:

  • Betreiber von Photovoltaikanlage (gGV-Betreiber)
  • Endverbraucher im selben Gebäude (Mieter, Eigentümer)

Messung und Abrechnung 
Der gGV-Betreiber schließt mit den Teilnehmern entsprechende Verträge ab, in denen unter anderem Konditionen und Verteilungsschlüssel geregelt sind. Bei Bedarf kann ein Energieserviceanbieter (ESA) zur Ermittlung und Aufbereitung der Energiemengen eingebunden werden.

Sowohl die Einspeisung der Erzeugungsanlage als auch alle Entnahmestellen im Gebäude müssen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sein. Die Erfassung erfolgt über einen zentralen Summenzähler (physisch oder virtuell), wobei Erzeugung und Verbrauch viertelstündlich gemessen und exakt zugeordnet werden.

Die Stromanteile aus der Photovoltaikanlage, die direkt an die gGV-Teilnehmer geliefert werden, sind nicht Bestandteil der Marktkommunikation. Der ergänzende Strombezug hingegen wird bilanziert und entsprechend verarbeitet.

Zusätzlich wird die sogenannte Pseudoüberschusseinspeisung ermittelt – also der Anteil des erzeugten Stroms, der nicht im Gebäude verbraucht wird. Diese Menge wird durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) vergütet.

Rolle von wesernetz
wesernetz stellt den Netzanschluss zur Verfügung und unterstützt bei der Umsetzung geeigneter Mess- und Abrechnungskonzepte.

Fördermöglichkeiten 
Ein Mieterstromzuschlag ist im Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht vorgesehen. Nicht vor Ort verbrauchte Strommengen (Pseudoüberschuss) können jedoch nach den Vorgaben des EEG vergütet werden.

Kurz erklärt
Energy Sharing ist eine Form der sonstigen Direktvermarktung und ähnelt der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (gGV). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Energy Sharing nicht auf ein einzelnes Gebäude beschränkt ist, sondern über das gesamte Versorgungsnetz hinweg erfolgen kann. Der erzeugte Strom wird bilanziell über das öffentliche Netz verteilt und den teilnehmenden Abnehmern rechnerisch zugeordnet.

So funktioniert es
Erneuerbar erzeugter Strom wird über einen festgelegten Verteilungsschlüssel den Energy Sharing Teilnehmern zugewiesen. Die Lieferung erfolgt über das öffentliche Netz, während die Zuordnung der Energiemengen auf Basis viertelstündlicher Messwerte bilanziell erfolgt. Eine vollständige Stromversorgung durch den Sharing Betreiber findet nicht statt. Für den zusätzlichen Strombedarf schließen die Teilnehmer eigenständig Lieferverträge mit sogenannten Reststromlieferanten ab.

Zwischen Betreiber und Teilnehmern sind mindestens folgende Verträge erforderlich:

  • Liefervertrag zur Strombereitstellung
  • Nutzungsvertrag mit Regelungen zu Verteilungsschlüssel, Preisen und Konditionen

Wer kann teilnehmen?

  • Betreiber von erneuerbaren Erzeugungsanlagen oder Speichern (z. B. PV) als Sharing Betreiber
    Hinweis: Energy-Sharing darf dabei nicht der Hauptzweck der gewerblichen oder der selbstständigen Tätigkeit sein. Der Energy Sharing Betreiber darf Dienstleiter beauftragen.
  • Endverbraucher als Sharing Teilnehmer
    Hinweis: Neben Privathaushalten sind auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) teilnahmeberechtigt, sofern sie unabhängig sind. Nicht zulässig ist eine Teilnahme, wenn Beteiligungen durch größere Unternehmen oder Kommunen (≥ 25 %) bestehen.

Räumliche Voraussetzungen

  • Ab 01.06.2026: Teilnahme innerhalb unseres Versorgungsnetzes
  • Ab 01.06.2028: Erweiterung auf angrenzende Netzgebiete

Netznutzung
Da der Strom über das öffentliche Netz transportiert wird, fallen Netzentgelte sowie gesetzliche Umlagen vollständig an, die den veröffentlichten Preisblätter entnommen werden können. Diese Kosten werden über die Marktlokationen (MaLo) der jeweiligen Teilnehmer abgerechnet, meist über den Reststromlieferanten oder den Energy Sharing Betreiber. Auch für lokal erzeugten und genutzten Strom entstehen somit Netzkosten. 

Messung und Abrechnung
Alle Einspeise- und Entnahmestellen müssen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) oder ggf. mit registrierender Leistungsmessung (rLM) ausgestattet sein. Die Erfassung erfolgt viertelstündlich. 
Die innerhalb der Sharing Gemeinschaft verteilten Strommengen selbst werden nicht bilanziert und sind nicht Bestandteil der Marktkommunikation.

Umgang mit Überschüssen
Nicht innerhalb der Gemeinschaft genutzte Energiemengen müssen verpflichtend in die Direktvermarktung gegeben werden. Eine EEG Vergütung ist für diese Strommengen nicht möglich.

Rolle von wesernetz
wesernetz stellt die Netzinfrastruktur bereit und gewährleistet einen sicheren Netzbetrieb.