ENERGIELIEFERANTEN

Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Im Zuge der Novellierung des EnWG wurden die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) erlassen, welche die Bedingungen regeln, zu denen Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen den Zugang zu Ihren Versorgungsnetzen gewähren. Darüber hinaus wurden zwei Verordnungen erlassen, welche die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Stromnetzen (StromNEV) und Gasnetzen (GasNEV) regeln.

Auf Grundlage des neuen Energiewirtschaftsgesetzes, sowie den dazugehörigen Verordnungen in der jeweils aktuellen Änderungsfassung stellt wesernetz Bremen GmbH die Verteilungsnetze für Strom und Gas allen Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2009 werden die Netzentgelte nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) i.V.m. der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung bestimmt.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 regelt die Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie.

Alles Leistungen und Konditionen für den Netzzugang Strom und Gas sowie dem Messstellenbetrieb finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ein Mitarbeiter verkabelt einen Smart Meter und eine moderne Messeinrichtung

Messstellenbetrieb

Informationen zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Eine Person misst an einer gelben Gasleitung den Druck

Gasnetz

Informationen für Lieferanten zu unserem Gasnetz: Ausschreibungen, Entgelte, Netzzugang, Strukturdaten und Gasnetzkarte
Ein Umspannwerk mit einem Sonnenuntergang im Hintergrund

Stromnetz

Informationen für Lieferanten zu unserem Stromnetz: Entgelte, Netzzugangsinformationen, Strukturdaten und Stromnetzkarte