DAS REPARTIERUNGSVERFAHREN

Für eine transparente und diskriminierungsfreie Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten über 3 MW haben wir ein Zuteilungsverfahren, das sogenannte Repartierungsverfahren, eingeführt. Mit diesem Verfahren wird die Zuteilung von Netzanschlüssen für besonders leistungsstarke Anlagen in den Spannungsebenen Hoch- und Mittelspannung sichergestellt. Dazu zählen zum Beispiel Großbatteriespeicher, Power-to-Heat-Anlagen, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur. 

Wichtiger Hinweis: Das aktuelle Vergabefenster läuft derzeit. Leistungszusagen im Rahmen des Zuteilungsverfahrens erfolgen einmal jährlich – vorausgesetzt, der vollständige Anschlussantrag  wird fristgerecht bis zum 15. Dezember 2025 über unser Netzportal eingereicht. Bitte informieren Sie sich auch über die anfallende Reservierungsgebühr.

Antragsstellung & ergänzende Informationen
Netzportal Laptop

Sie können Ihren Antrag zur Teilnahme am Repartierungsverfahren ganz einfach über unser Netzportal stellen. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen und werden Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben geführt.

 

Zum Netzportal

 

Teilnahmebedingungen zum Repartierungsverfahren
Teilnahmebedingungen Repartierungsverfahren pdf | 1,49 MB
Unterlagen für den Antrag

Für die Teilnahme am Repartierungsverfahren müssen Antragstellende folgende Unterlagen einreichen:

1. Technische Antragsunterlagen

Die Anfrage muss alle geforderten Angaben und Anlagen enthalten, entsprechend der jeweiligen Spannungsebene: 

  • Für die Mittelspannung: gemäß VDE-AR-N 4110
  • Für die Hochspannung: gemäß VDE-AR-N 4120

2. Nachweis der Bebauungsberechtigung (nur bei unbebauten Grundstücken)
Wenn das Grundstück noch nicht bebaut ist und eine öffentlich-rechtliche Berechtigung zur Bebauung erforderlich ist, ein geeigneter Nachweis, z. B.:

  • Kopie der Baugenehmigung
  • Kopie des Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung

3. Nachweis der Anschlussberechtigung (wenn der Antragstellende nicht Eigentümer ist)
Falls der Antragstellende nicht selbst Eigentümer des Grundstücks ist, muss er einen Nachweis über die Berechtigung zur Herstellung eines Netzanschlusses vorlegen, z. B.:

  • Erklärung des Grundstückseigentümers
  • Grundbuchauszug mit einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Antragstellenden

Wichtig: Der Antrag muss vollständig und fristgerecht zum Stichtag über das Netzportal eingegangen sein. Der Stichtag ist der 15.Dezember. Falls der 15. Dezember auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Bremen fällt, gilt der darauffolgende Werktag.

Reservierungsgebühr

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Teilnahme am Repartierungsverfahren setzt die Zahlung einer Reservierungsgebühr von 1.500 € pro beantragtem Megawatt voraus
  • Die Gebühr wird für alle Kundenanfragen über 3 MW erhoben und muss bis spätestens 15.12.2025 unter dem Betreff „Repartierungsverfahren >Name Antragstellende<“ überwiesen werden
  • Ohne fristgerechte Zahlung erfolgt keine Teilnahme – es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht vom Antragstellenden zu vertreten
So ist das Repartierungsverfahren aufgebaut

 1. Ermittlung der verfügbaren Netzanschlusskapazität wesernetz prüft jährlich, wie viel Leistung im Netzgebiet für das kommende Jahr verfügbar ist.

 2. Gleichbehandlung aller fristgerecht eingegangenen Anfragen Alle vollständigen Anfragen, die bis zum Stichtag eingereicht wurden, werden gleichbehandelt – unabhängig von der Höhe der beantragten Leistung.

 3. Verteilung in mehreren Stufen

Die verfügbare Leistung wird zunächst gleichmäßig per Repartierung „pro Kopf“ verteilt. Antragstellende mit geringeren Anfragen erhalten ihre volle Leistung, der Rest wird weiter verteilt.

 4. Berücksichtigung der Teilleistungsbereitschaft Antragstellende, die keine Teilleistung akzeptieren, erhalten nur dann eine Zuteilung, wenn ihre volle Leistung verfügbar ist. Andernfalls werden sie nicht berücksichtigt.

 5. Nicht verteilte Leistungen Übrig gebliebene oder nicht zugewiesene Kapazitäten werden im Repartierungsverfahren des Folgejahres erneut berücksichtigt.

 

Das Repartierungsverfahren - Schritt für Schritt erklärt
Einmal jährlich prüft wesernetz, ob und in welcher Höhe im Netzgebiet Anschlusskapazität verfügbar ist. Die ermittelte Kapazität wird im Netzportal veröffentlicht.
Antragstellende können ihren Bedarf an Anschlussleistung bis spätestens zum 15. Dezember eines Jahres über das Netzportal von wesernetz einreichen. Die Anfrage muss grundstücksbezogen sein und alle geforderten Unterlagen enthalten. Unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Anfragen werden zurückgewiesen und nehmen nicht am Verfahren teil.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft wesernetz:

  • Stufe 1: Ob die Summe aller angefragten Leistungen die verfügbare Kapazität übersteigt. Falls nicht, erhält jeder Anschlusspetent die volle angefragte Leistung.
  • Stufe 2: Falls die Nachfrage die Kapazität übersteigt, wird die verfügbare Leistung anteilig und gleichmäßig „pro Kopf“ verteilt.
  • Stufe 3: Falls ein Anschlusspetent weniger Leistung angefragt hat als ihm rechnerisch zusteht, wird der überschüssige Anteil auf andere verteilt.
  • Stufe 4: Anschlusspetenten, die keine Teilleistung akzeptieren, werden ausgeschlossen, wenn ihre volle Leistung nicht zugeteilt werden kann.
  • Stufe 5: Anschlusspetenten, die Teilleistungen akzeptieren, erhalten eine Zuteilung innerhalb ihrer angegebenen Mindestgrenze.
Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bewerbungsphase informiert wesernetz die Antragstellenden in Textform über die Zuteilung. Gleichzeitig wird eine Gebühr für die Angebotsstudie in Rechnung gestellt, die innerhalb eines Monats zu zahlen ist.

Je nach technischer Voraussetzung erfolgt die Angebotsphase. Die Erstellung des Angebots kann abhängig vom Umfang der angefragten Kapazität bis zu 16 Wochen in Anspruch nehmen.

  • Ohne bauliche Maßnahmen: Wenn die Zurverfügungstellung der Anschlussleistung keiner baulichen Veränderung bedarf, insbesondere weder ein neuer Netzanschluss noch ein Netzausbau erforderlich ist, erhält der Anschlusspetent ein Angebot zum Abschluss eines Netzanschlussvertrags mit einer Bindefrist von zwei Monaten.
  • Mit baulichen Maßnahmen: Falls die Zurverfügungstellung der Anschlussleistung eine bauliche Veränderung erfordert, insbesondere die Errichtung eines neuen oder die Erweiterung eines vorhandenen Netzanschlusses und/oder den Ausbau vorgelagerter Netzanlagen, erstellt wesernetz eine Angebotsstudie und übermittelt ein verbindliches Angebot. Auch hier gilt eine Bindefrist von zwei Monaten.

Der Antragstellende kann innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen, ablehnen oder eine geringere Leistung vereinbaren. Wird das Angebot nicht angenommen, verfällt die Anfrage und die freigewordene Kapazität wird im Folgejahr erneut berücksichtigt.

 

 

Das Verfahren ist für den jeweiligen Anschlusspetenten abgeschlossen, wenn:

  • der Netzanschlussvertrag abgeschlossen wird,
  • die Bindefrist abläuft,
  • oder der Anschluss endgültig verweigert wird.

Eine Rücknahme der Anfrage ist bis zum Abschluss des Angebotsverfahrens möglich. Die Reservierungsgebühr verfällt, wenn kein Vertrag zustande kommt, es sei denn, der Anschlusspetent hat die Gründe nicht zu vertreten.