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Balkonkraftwerke

Information zur aktuellen Erreichbarkeit: Zurzeit erreichen uns sehr viele Anfragen rund um die Einspeisung und Photovoltaik. Daher kommt es zu längeren Wartezeiten. Hier erfahren Sie mehr.

wesernetz unterstützt eine moderne Energiezukunft. Dazu gehören Energiequellen wie steckerfertige Photovoltaikanlagen. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind private Erzeugungsanlagen für Strom. Als kleine Solaranlagen für Zuhause werden sie auch Balkonkraftwerke, Balkon-PV, oder Mini-PV-Anlagen genannt. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zur Installation von Balkonkraftwerken für Sie zusammengefasst.

Balkonkraftwerk

Hinweise zur Anmeldung

Lassen Sie den Anschluss von einer Elektrofachkraft installieren

Bei der Installation einer Energiesteckdose, die der Norm des VDE entspricht, wird gleichzeitig geprüft, ob die Leitungen und Sicherungen für eine Einspeisung geeignet sind. Zur Gewährleistung der Sicherheit sollte diese Installation nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Für die Installation ist ein Zweirichtungszähler erforderlich

Der bestehende Zähler muss gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden, wenn dieser noch nicht vorhanden ist. Die Auswechslung des Zählers ist in diesem Fall für den Kunden kostenlos.

Die Steckerfertige PV-Anlage muss angemeldet werden

Sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur sind Steckerfertige PV-Anlagen meldepflichtig. Das gilt auch für PV-Anlagen ohne EGG Vergütung. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finden Sie hier

Wichtige Information: Wegen der erhöhten Nachfrage nach steckerfertigen PV-Anlagen, kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei Anfragen bzgl. der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir bitten Sie um Verständnis.

Anmeldeformulare
Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke pdf | 64899
Antragstellung steckerfertige Erzeugungsanlage pdf | 205250
Häufig gestellte Fragen

Zulässig ist ein Anschluss an eine Steckdose, die den Anforderungen der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 entspricht. Eine haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose erfüllt diese Normen in der Regel nicht, deswegen wird eine spezielle Energiesteckdose empfohlen. Besonders wichtig ist außerdem, dass Balkonkraftwerke unter keinen Umständen an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, da es sonst zur Überlastung der Stromleitung und zum Brand kommen kann.

Damit Sicherheit gewährleistet sein kann, sollte die Installation von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Ist jedoch eine Energiesteckdose, die der Norm entspricht und ein Zweirichtungszähler vorhanden, dürfen Verbraucher gemäß Bundesnetzagentur die Anlage bei einer Leistung unter 600 Watt auch selbst anschließen.

Um die Netzauslastung optimal steuern zu können, benötigen wir als Netzbetreiber Informationen über Erzeuger und Verbraucher im Netzgebiet, auch, wenn es sich dabei um kleine Erzeugungsanlagen handelt. Eine Anmeldung ist außerdem beim zuständigen Netzbetreiber nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erforderlich.

Soweit bei der Installation und beim Anschluss der Balkon PV-Anlage die Normen des VDE eingehalten wurden, besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Besonders zu beachten ist außerdem, dass mehrere Balkon PV-Anlagen nicht über eine Mehrfach-Verteilersteckdose angeschlossen werden, denn hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (kurz VDE) ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband, der regelmäßig Normen veröffentlicht. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE beschäftigt sich besonders mit Anwendungsregeln für den Betrieb von Stromnetzen. Diese Normen sind nicht rechtlich bindend, dienen aber als einheitliches Regelwerk der Sicherheit und Zuverlässigkeit beim Netzbetrieb.
Regelungen und Vorgaben zur Installation von steckerfertigen PV-Anlagen
Anforderungen gem. Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

Auch steckerfertige Erzeugungsanlagen mit kleiner Leistung unterliegen den gesetzlich vorgegebenen Regelungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) in der jeweils gültigen Fassung.

Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen müssen dem Netzbetreiber die erforderlichen Daten gem. § 71 und § 74a, EEG melden. Ebenfalls muss die steckerfertige Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur durch den Anlagenbetreiber registriert werden. Solange dem Netzbetreiber die Anmeldung der Bundesnetzagentur nicht vorliegt, gelten für die in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeisten kWh die gesetzlich vorgegebenen Regelungen gem. § 52, EEG.