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ELEKTROMOBILITÄT - WALLBOX ANMELDEN

Günstiger tanken — mit der Wallbox für Zuhause ist das kein Problem. Einfach den Stecker rein und nach wenigen Stunden ist Ihr Elektroauto wieder mit voller Kapazität verfügbar. Völlige zeitliche Flexibilität: Sie können jederzeit Ihr Auto selbst aufladen. Oder vielleicht kommt für Sie sogar ein vergünstigter Stromtarif dank einer intelligenten Messeinrichtung infrage? Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden. Mit unserer Checkliste, den Förderungsmöglichkeiten und allen relevanten rechtlichen Dokumenten steht Ihrer neuen privaten Stromtankstelle nichts mehr im Weg. 

Sie wollen sich über Ladesäulen informieren? Dann schauen Sie am besten direkt hier.


Wallboxen beim Netzbetreiber anmelden

Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen beim Netzbetreiber anmeldepflichtig sind, d. h. die Installation einer Wallbox müssen Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitteilen. Hier kommen wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber für Bremen und Bremerhaven ins Spiel – bei uns können Sie als Privatkunde Ihre Wallbox ganz einfach und bequem im Netzportal online anmelden.

Die Belastung der Stromnetze wächst. Daher ist die Information über die Anzahl der Ladepunkte für uns als Netzbetreiber sehr wichtig, um die Auslastung des Stromnetzes genauer abschätzen können. Wallboxen fallen zudem in den Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG – was das konkret bedeutet, finden Sie hier

Online-Anmeldung von Wallboxen
Computer Netzportal

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, können Sie Ihre Wallbox über unser Netzportal online anmelden. Hierfür melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse im Portal an und tragen in die Felder alle benötigten Informationen zu Ihrer Wallbox ein. In Ihrem Kundenkonto können Sie jederzeit den Status der Bearbeitung Ihrer Anmeldung einsehen. 
Auf die Plätze, fertig - mit Strom fahren!

Zum Netzportal
Schritt-für-Schritt zur Wallbox
Was Sie bei der Planung und Umsetzung einer Wallbox berücksichtigen müssen und wie die Einrichtung abläuft, haben wir im Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Sie zusammengefasst.
Zunächst sollten Sie die für Sie richtige Ladeeinrichtung aussuchen. Dabei sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

 

  • Wie viel Strom verbraucht ein E-Auto und mit welcher Leistung kann es laden?
  • Wie schnell möchte ich laden?
  • Wie viele Ladepunkte möchte ich zur Verfügung stellen?
Entscheiden Sie dann anhand Ihrer Bedürfnisse, was für eine Ladeeinrichtung für Sie infrage kommt.

Im selben Zug sollten Sie auch Ihre Förderungsmöglichkeiten überprüfen, dazu haben wir für Sie alle notwendigen Informationen bereitgestellt.
Danach sollten Sie sich an eine Elektrofachkraft wenden, die Sie bei der Planung und Installation Ihrer gewünschten Ladeeinrichtung unterstützen kann. Nach § 13 NAV ist die Errichtung einer solchen Ladeeinrichtung nur durch einen eingetragenen Installateurbetrieb möglich. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Installateursuche. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen und viele Herausforderungen im weiteren Verlauf. 

Je nach Größe der Ladeeinrichtung können unterschiedliche zusätzliche Aufwände entstehen. Insbesondere bei älteren Wohngebäuden ist die Prüfung von Stromanschlüssen sehr wichtig. In diesem Schritt klärt sich auch, ob Ihre aktuelle Anschlussleistung für die geplante Ladeeinrichtung ausreicht.

Ihre Anmeldung für die Ladeeinrichtung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz ist, können Sie die Übermittlung durchführen. 

Jetzt Wallbox anmelden

Nach der Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber können Sie erst mal zurücklehnen, während wir alle Unterlagen für Sie prüfen. Bei besonders leistungsstarken oder mehreren Ladeeinrichtungen ist eine Zustimmung des Netzbetreibers nötig. Der Grenzwert liegt bei 11 kW.
Dementsprechend betrifft es alle Anlagen, egal ob eine einzelne oder in mehreren zusammen, ob die Gesamtleistung 11 kW übersteigt. Der Netzbetreiber prüft, ob die Ladeeinrichtung problemlos in das bestehende Stromnetz integriert werden kann. Meldung und Überprüfung sind für Sie kostenlos.

Überblick:
  • Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen außer Ihren Kontakt- und den Adressdaten.
  • Ab 11 kW sind Ladestationen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber.

 

Ihre Elektrofachkraft installiert die Ladestation am entsprechenden Ort und prüft abschließend die gesamte Technik. Die Meldung der Inbetriebnahme an Ihren Netzbetreiber wird ebenfalls von der Fachkraft durchgeführt. 

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer eigenen Ladestation!


Falls Sie noch mehr sparen wollen, schauen Sie sich doch mal, ob eine netzdienliche Steuerung für Sie infrage kommt.
Damit haben Sie die Möglichkeit zu günstigeren Stromtarifen laden. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in unserem FAQ.


FAQs zu Wallboxen

Vor der Installation des Anschlusses zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs sind einige technische Fragen zu klären. Hier finden Sie alle Dokumente, Formulare und Rechtshilfe zur Beantragung oder Registrierung Ihrer Wallbox.

Ihr Elektroinstallationsbetrieb kann Sie zudem bei vielen Fragen unterstützen. Wenn ein Hausanschluss oder Änderungen an einem bestehenden Anschluss notwendig werden, finden Sie in unserer Installateursuche die richtigen Ansprechpartner. Da können Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Realisierbarkeit des Projekts sichergestellt werden.

 

Allgemeines
Zur Elektromobilität gehören alle Straßenfahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Dazu gehören neben den Elektroautos auch noch E-Bikes, Pedelecs, Elektromotorräder oder E-Busse. Darüber hinaus beinhaltet Elektromobilität auch die Energieversorgung sowie die Lade- und Verkehrsinfrastruktur, die für die Fahrzeuge benötigt werden. 

Alle Aspekte gehören zusammen zur Elektromobilität und bilden gemeinsam eine nachhaltige Form der Mobilität.
Im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotoren bieten Elektroautos gewisse Vorteile. Sie sind leiser, effizienter und möglicherweise am wichtigsten: Sie stoßen weniger Emissionen aus.
Sie bieten eine Möglichkeit, dem CO2-Ausstoß, welcher durch den Verkehr verursacht wird, entgegenzuwirken. Wenn die Produktion der Autobatterien und des Stroms auf erneuerbaren Energien basiert, sind Elektroautos CO2-neutral.

Dazu hat der geringere Emissionsausstoß den positiven Nebeneffekt, dass sich die Luftqualität in Städten verbessert und somit auch für die menschliche Gesundheit förderlich ist.
Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sind die klassischen Elektroautos. Sie sind ausschließlich mit einem Elektromotor und einer Batterie ausgestattet, welche über das Stromnetz aufgeladen wird.

Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender (BEV-REx) sind Elektroautos, die zusätzlich einen kleinen Verbrennungsmotor verbaut haben, der die Batterie ab einem gewissen Punkt wieder auflädt. Dementsprechend kann das Fahrzeug sowohl an einer Ladesäule oder an einer Tankstelle aufgeladen werden.

Hybridfahrzeuge (HEV)
beschreiben Autos, die sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch einen Elektromotor verfügen. Jedoch fahren Hybride überwiegend mit dem Verbrennungsmotor, der Elektroantrieb wird nur für wenige Kilometer und das Anfahren genutzt. Eine Aufladung über das Stromnetz ist bei diesen Fahrzeugen nicht möglich.

Plug-in Hybrid (PHEV)
besitzen eine größere Batterie als Hybridfahrzeuge und können in der Regel mindestens 50 km mittels des Elektromotors zurücklegen. Sie können auch über das Stromnetz aufgeladen werden, genauso wie über die traditionelle Tankstelle.

Brennstoffzellen-Fahrzeug (FCEV
) erzeugen die nötige Energie zum Fahren durch eine Elektrolyse von Wasserstoff und Sauerstoff. Dazu ist in dem Auto ein Wasserstofftank verbaut. Da die Herstellung dieser Brennstoffzellen sehr teuer und energiebedürftig ist, sind diese Autos nicht sehr verbreitet.

Ladeeinrichtung ist der Überbegriff für Vorrichtungen zum Aufladen von Elektroautos. Sowohl eine Wallbox als auch eine Ladestation sind Ladeeinrichtungen.

Ladestationen und Ladesäulen sind beides Begriffe für öffentliche Ladeeinrichtungen, die Elektrotankstellen sozusagen. Sie sind in der Regel mit mehreren fest installierten Ladekabeln ausgestattet, mit denen das Fahrzeug geladen werden kann.

Wallboxen dienen demselben Zweck wie Ladestationen, sind jedoch meist in Privatbesitz. Sie können in Garagen oder Einfahrten installiert werden und ermöglichen ein Aufladen von zu Hause.

Ein Ladepunkt ist ein Anschluss einer Wallbox oder einer Ladestation. Eine Ladestation beispielsweise kann über mehrere Ladepunkte verfügen und somit mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden. 

Anmeldung einer Ladeeinrichtung

Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für Elektroautos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Der Grund dafür ist, dass der Strombedarf von Ladeeinrichtungen sehr schwankend sein kann. Der Netzbetreiber kann somit auch in Zukunft den Bedarf abschätzen und die Versorgung sicherstellen.

Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW (Drehstrom/Starkstrom) Grenze ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Dieser prüft dann die Netzsituation und entscheidet abhängig davon, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.

Ihre Wallbox-Anmeldung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz liegt, können Sie die Wallbox-Anmeldung durchführen. 

Jetzt Wallbox anmelden

Nochmal im Überblick:
  • Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen außer Ihren Kontakt- und den Adressdaten.
  • Ab 11 kW sind Ladestationen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. In diesem Fall sind zusätzlich zu Ihren Kontakt- und Adressdaten auch die Dokumente "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" und das "Herstellerdatenblatt" für eine Anmeldung nötig.

 

Fragen zur Anmeldung einer Wallbox im Netzportal

Wenn Sie im Netzportal angemeldet sind, finden Sie unter dem Reiter Energie der Zukunft die E-Mobilität.

Darunter befindet sich die Anmeldung einer Wallbox und einer Ladesäule. Wählen Sie die Wallbox aus.

 

Zum Netzportal

Durch die einmalige Registrierung können Sie die Anmeldung Ihrer Wallbox jederzeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Nachdem Sie die Anmeldung abgeschickt haben, können Sie alle Details und den Bearbeitungsstand online einsehen. Durch die Registrierung kann wesernetz direkt über das Portal Kontakt zu Ihnen aufnehmen, falls Rückfragen bestehen.

Bei allgemeinen Fragen zum Netzportal finden Sie hier verschiedene Fragen und Antworten zusammengefasst:

Jetzt zum FAQ wechseln

Damit Sie schnell und einfach Ihre Wallbox beantragen können, halten Sie bitte folgende Unterlagen in digitaler Form als pdf oder jpg bereit:

  • Lageplan*
  • ab 11 kW Konformitätserklärung
  • ab 11 kW Herstellerdatenblatt

Diese Unterlagen sind außerdem einzureichen, falls benötigt:

  • Nachweis (Bauleistender im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz)
  • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
Netzanschluss
Das können wir Ihnen nicht pauschal beantworten. Dazu sollten Sie am besten Ihren Installateurunternehmen, der die Ladeeinrichtung installiert, konsultieren. 

Grundsätzlich ist es möglich, dass in Einzelfällen ein separater Anschluss nur für die Ladestation sinnvoll sein kann. Jedoch wird die Versorgung über einen vorhandenen Netzanschluss bevorzugt.

Ebenso ist in den meisten Fällen kein zusätzlicher Zähler notwendig.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Steuerung nach § 14a EnWG anzustreben. Dadurch würden Ihnen verminderte Stromtarife für den Gebrauch der Ladestation gewährt werden. In diesem Fall ist ein separater Zähler für die Ladestation Pflicht. Für weitere Informationen lesen Sie hier.

Öffentliche Ladestationen und Wallboxen
Private Ladestationen sind solche, die auf Privatgrundstück wie einer Garage oder auf einem Firmengelände errichtet worden sind. Nur der Eigentümer oder ein eingeschränkter Personenkreis kann diese benutzen. Der Strom wird dabei über den Inhaber der Ladestation bereitgestellt.

Eine öffentliche Ladestation hingegen steht in der Regel auf öffentlichem Grund, zum Beispiel an Straßen oder Gemeindeparkplätzen. Die Ladestation kann von jedem Elektrofahrzeughalter genutzt werden und üblicherweise zahlt der Nutzer den Strom mittels Chipkarte selbst.
Das ist möglich. Vor der Errichtung müssen allerdings noch ein paar Dinge geklärt werden. Dabei gilt, dass Sie frühzeitig die Konzeption und Kommunikation mit Ihrer Gemeinde/zuständigen Behörde aufnehmen sollten. Für den Standort Bremen ist das Straßen- und Verkehrsamt dafür zuständig. Mehr Informationen finden Sie hier.

In jedem Fall sind aber die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in der Ladesäulenverordnung von 2016 geregelt.

Die Gestaltung der Preishöhe unterliegt dem Wettbewerb und kann vom Betreiber der Ladesäule bestimmt werden. Das Missbrauchsverbot von marktbeherrschenden Stellungen und das Kartellgesetz sollen Wucher und Preisabsprachen unterbinden.
Verantwortlich dafür sind die Kartellbehörden und Zivilgerichte.
Das ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich. Ladesäulenbetreiber dürfen das Laden für Dritte auch kostenlos ermöglichen.
Zu Hause können Sie mittels einer intelligenten Ladeeinrichtung und separaten Zähler allerdings für einen Tarif mit reduziertem Netzentgelt infrage kommen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Abhängig von der Ladeleistung Ihres Elektrofahrzeugs können Sie in der Regel eine der folgenden Leistungsstufen wählen:

  • 3,7 kW, einphasig – geeignet für Plug-in-Hybride
  • 11 kW, dreiphasig
  • 22 kW, dreiphasig
  • 50 kW, dreiphasig

Um zukunftssicher zu sein, empfehlen wir immer Ladeboxen mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Aber wie hoch ist die Ladeleistung meines Fahrzeugs?

Die Ladeleistung verschiedener Fahrzeugmodelle können Sie beim jeweiligen Hersteller erfragen.

 

Dies ist grundsätzlich möglich. Für die Installation in Mehrparteienhäusern benötigen Sie allerdings die Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft, nach Vorgabe im Wohnungseigentümergesetz.
Am besten besprechen Sie sich vorher mit den Eigentümern und den anderen Mietern und beauftragen gemeinsam einen Elektroinstallationsbetrieb für die Planung und Montage der Ladeeinrichtung.
Die Kopplung von Wallbox mit der eigenen PV-Anlage stellt grundsätzlich kein Problem dar. Als Erzeuger können Sie Ihren Strom auch zum Laden des Elektroautos nutzen. Für die konkrete Umsetzung sollten Sie sich an Ihren Elektroinstallateur wenden.
Kosten

Sie können für eine netzdienliche Steuerung Ihrer Verbrauchsgeräte (dazu gehören Wallboxen, aber auch z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) einen reduzierten Stromtarif mit Ihrem Netzbetreiber vereinbaren. Dieser ist, wenn die Bedingungen nach § 14a EnWG erfüllt sind, sogar dazu verpflichtet.

In jedem Fall benötigen Sie dafür einen separaten Stromzähler und eine Wallbox mit einem intelligentem Messsystem.

Das bedeutet, dass Sie Ihrem Netzbetreiber die Möglichkeit geben, zu bestimmten Zeiten die Stromverbindung zu Ihren vereinbarten Verbrauchsgeräten (z. B. Wallboxen) zu begrenzen. Dies passiert, um zu Hochzeiten die Belastung des Stromnetzes zu verringern. Die Zeiten, in denen Ihr Gerät gesperrt oder gedrosselt wird, können Sie von Ihrem Netzbetreiber erfahren.

Dies kann sich dennoch für Wallbox Nutzerinnen und Nutzer lohnen, denn wenn Sie Ihr Auto sowieso über Nacht laden, sind Sie von der netzdienlichen Steuerung kaum betroffen.

Dokumente, Rechtliches und Planungshilfen

Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für E-Autos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Sprechen Sie hierzu am besten den von Ihnen beauftragten Fachbetrieb an.

Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW Grenze (Drehstrom/Starkstrom) ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Wir prüfen dann die Netzsituation vor Ort und entscheiden abhängig davon, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.

Ihre Anmeldung für die Ladeeinrichtung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz ist, können Sie die Übermittlung durchführen. 

Jetzt Wallbox anmelden



Es ist die Aufgabe Ihres Elektroinstallationsbetriebs, den Anschluss zum Laden des Elektrofahrzeugs zu installieren.

Grundsätzlich dürfen alle im Installateurverzeichnis aufgeführten Fachbetriebe an die Ladeinfrastruktur an das Stromnetz anschließen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentralverbands des Elektro- und Informationstechnik-Handwerks (ZVEH).

Sie können auch unsere Installateursuche nutzen, um das Fachpersonal in Ihrer Nähe zu finden und zu kontaktieren.

 

Sie stellen fest, dass Sie einen neuen Anschluss oder eine Leistungserhöhung des bestehenden Anschlusses für die Errichtung der Ladeinfrastruktur benötigen? In diesem Fall finden Sie dazu alle wichtigen Informationen in unserem Hausanschluss-Portal.
Die folgende Tabelle gibt eine Hilfe zur Bemessung des notwendigen Leistungsbedarfs der Ladeinfrastruktur.
Die relevanten Faktoren sind zum einen die Anzahl der Ladepunkte und zum anderen die Gleichzeitigkeit des Energieverteilungsnetzes, also wie stark die Ladestruktur typischerweise ausgelastet wird.
Anzahl Ladepunkte Leistungsbedarf
3,7 kW-Ladepunkte in kVa
Leistungsbedarf
11 kW-Ladepunkte in kVa 
Leistungsbedarf
22 kW-Ladepunkte in kVa 
 1 3,7  11,0  22,0 
 2 7,4  22,0  44,0 
 3 11,1  33,0  65,1 
 4 14,8  38,7  78,3 
 5 17,1  43,7  86,5 
 6 19,3  48,1  93,5 
 7 21,4  52,1  99,5 
 8 23,3  55,7  104,7 
 9 25,2  59,0  109,4 
 10 26,9  62,1  113,6 
 11 28,6  65,0  117,5 
 12 30,3  67,7  121,1 
 13 31,9  70,4  124,5 
 14 33,4  72,9  127,7 
 15 34,9  75,4  130,8 
 16 36,4  77,8  133,8 
 17 37,9  80,2  136,7 
 18 39,3  82,5  139,6 
 19 40,7  84,8  142,4 
 20 42,2  87,1  145,2 
 21 43,6  89,4  147,9 
 22 44,9  91,7  150,6 
 23 46,3  93,9  153,3 
 24 47,7  96,1  156,0 
 25 49,1  98,4  158,7 
Jeder weitere Ladepunkt ca. 1,3 kW  ca. 2,2 kW  ca. 2,7 kW 
Private und öffentliche Anschlüsse für Ladeinfrastruktur
Übersicht über typische Standorte für Ladeinfrastruktur und die entsprechende Art des Anschlusses.
Privat
Standorte für Ladeinfrastruktur Garage im Eigenheim  Parkplätze/Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen  Firmenparkplätze auf Privatgelände 
Art des Anschlusses Hausanschluss  Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz 

 

Öffentlich
Standorte für Ladeinfrastruktur Autobahn-Raststätten Einkaufszentren, Parkhäuser Straßenrand, öffentliche Parkplätze
Art des Anschlusses
Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz

Vorhandene Infrastruktur oder Anschluss am Nieder- /Mittelspannungsnetz

 

Empfehlung für Ausstattung bei Neubauten
Übersicht über die Ausstattungs- und Vorbereitungsempfehlung bei Neubauten gemäß der VDI 2166 Norm "Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität" vom Oktober 2015.

  Anzahl der Ladeplätze für PKW Ladeleistung  Anzahl der Ladeplätze für Zweiräder 
Arbeitsplatz 2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze Mindestens ein Schnellladeplatz  2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze
Parkhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz optional 
Supermärkte, Kaufhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz Mindestens fünf 
Wohngebäude Ein Ladeplatz pro Wohneinheit (zumindest vorbereitet)  Mindestens 4 kW, vorzugsweise 11 kW  Ein Ladeplatz pro Wohnheinheit (zumindest vorbereitet)