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FÖRDERUNG VON WALLBOXEN

Um die Energiewende voranzubringen und die gesteckten Klimaziele durch größeren Fokus auf Elektromobilität zu erreichen, werden in Zukunft mehr Stromtankstellen benötigt als heute. Hier geben wir einen Überblick, von welchen Vorteilen Sie mit einem Elektroauto bzw. einer Wallbox 2024 noch profitieren können. 

Förderprogramme
Um Privatpersonen sowie Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige zu ermutigen, in die eigene Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen) zu investieren, hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Förderungen für Ladeeinrichtungen aufgelegt. Die KfW 440-Förderung für Privatpersonen ist seit Oktober 2021 ausgelaufen, die KfW 441-Förderung für Unternehmen endete im Januar 2023. Aktuell sind demnach keine bundesweiten Förderungen als auch Förderungen durch das Land Bremen für private Wallboxen verfügbar. Es lohnt sich aber, sich regelmäßig z. B. bei der KfW oder andere öffentliche Quellen zu informieren, da solche Förderprogramme immer wieder in der Diskussion sind und regelmäßig überarbeitet werden.

Steuerliche Vorteile
Weiterhin profitieren können Sie allerdings unter bestimmten Umständen von steuerlichen Vorteilen. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können Kosten für die Installation einer Wallbox steuerlich geltend gemacht werden. Elektrofahrzeuge selber bringen darüber hinaus steuerliche Vorteile mit sich – so zahlen Sie beim Kauf eines Elektroautos bis 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer. Nach Ablauf der 10 steuerfreien Jahre gilt ein reduzierter Steuersatz von 50 %.

Vom 24. November 2020 bis Ende Oktober 2021 gab es die von der Bundesregierung ins Leben gerufene KfW 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“-Förderung. Diese unterstützte jeden für den privaten Gebrauch eingerichteten Ladepunkt, also auch die Installation und Nutzung von eigenen Wallboxen.

Dieser Zuschuss betrug 900 Euro, wenn die Gesamtkosten aus Kaufpreis der Wallbox und Installation durch fachliches Personal einen Wert von 900 Euro überstiegen. Dabei musste die Ladestation gewisse Bedingungen erfüllen:

  • Die Ladestation wies eine Ladeleistung von 11 kW auf
  • Die Ladestation musste eine intelligente Steuerungseinheit besitzen, um den Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen
  • Die Ladestation durfte nicht öffentlich zugänglich sein.

Ladestationen mit einer höheren Ladeleistung konnten gefördert werden, wenn die Leistung dauerhaft auf 11 kW gedrosselt wurde.

Achtung: Die Fördermittel für die KfW 440-Förderung sind seit Oktober 2021 aufgebraucht. Ob es eine neue Version der privaten Förderung geben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. 

Die KfW 441 Förderung „Ladesäulen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ galt vom 23. November 2021 bis Ende Januar 2023 und war ein Programm für Ladestationen und Wallboxen. Gefördert wurden hierbei allerdings lediglich gewerbliche Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler oder gemeinnützige Unternehmen. Die Nutzung der Ladesäule durfte allerdings von sowohl Privat- als auch Firmenwagen erfolgen. Zu beachten waren vor allem die Anforderungen an die Ladestation selbst:

  • Die Ladestation wies eine Ladeleistung von maximal 22 kW auf
  • Die Ladestation musste eine intelligente Steuerungseinheit besitzen, um den Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen
  • Die Ladestation durfte nicht öffentlich zugänglich sein.
Auch hier galt der Zuschuss von 900 Euro pro Wallbox, wenn die Gesamtkosten aus Kauf und Installation 900 Euro überstiegen.

Achtung: Die Förderungen für die KfW 441-Förderung sind seit Januar 2023 ausgelaufen. Ob es eine neue Version der gewerblichen Förderung geben wird, ist noch nicht abschließend geklärt.