ZÄHLERWECHSEL: WASSER
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist wesernetz in Bremen und Bremerhaven dafür zuständig, Ihre Wasserzähler auszutauschen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden müssen oder die Eichfrist verlängert werden muss. Das übernehmen wir für Sie!
Welche Arten von Wasserzählern bei uns im Einsatz sind, wie diese funktionieren und viele weitere Infos können Sie auf unserer Themenseite zu Wasserzählern nachlesen.
Die wichtigsten Infos zum Wechsel Ihres Wasserzählers stellen wir für Sie zusammen:

Terminankündigung:
Zwei Wochen vor dem Zählerwechsel erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung für den geplanten Wechsel. Sollte Ihnen der Termin nicht passen, können Sie unter den im Anschreiben angegebenen Kontaktdaten einen neuen Termin für den Austausch des Wasserzählers mit uns vereinbaren.

Tag des Zählerwechsels:
Für den Zählerwechsel benötigt der Monteur freien Zugang zu Ihrem Wasserzähler. Fragen Sie unsere Mitarbeitenden gerne nach einem Ausweis und der Auftragsnummer, um sicherzugehen, dass es sich um einen Mitarbeitenden von wesernetz oder einen von uns beauftragten Dienstleister handelt.

Während des Zählerwechsels:
Der Austausch Ihres Wasserzählers dauert insgesamt etwa eine halbe Stunde. Für den Zählerwechsel wird auch Ihre Wasserversorgung für ca. 30 Minuten unterbrochen.
Wer bekommt einen neuen Wasserzähler?
Was kostet mich der Wasserzählerwechsel?
Warum wird mein Wasserzähler getauscht?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Wasserzähler spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht oder die Eichfrist verlängert werden muss. Sie brauchen sich diesbezüglich um nichts zu kümmern – das übernehmen wir für Sie. Das Einzige, was wir benötigen, ist der freie Zugang zu Ihrem Wasserzähler am Tag des Zählerwechsels.
Welche Arten von Wasserzählern bei uns im Einsatz sind und wie diese funktionieren, können Sie auf unserer Themenseite zu Wasserzählern nachlesen.
Was hat der Zählerwechsel mit der Eichfrist zutun?
Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Wasserzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.
Der Zeitpunkt des Zählerwechsels wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, darunter technische und logistische Kriterien sowie die Einhaltung der Eichfrist.
Sobald wir den Wechsel Ihres Wasserzählers geplant haben, kommen wir mit einer Zählerwechsel-Ankündigung per Brief auf Sie zu. Zwei Wochen vorab erhalten Sie einen weiteren Brief mit einem konkreten Terminvorschlag.
Muss ich Vorbereitungen für den Wasserzählerwechsel treffen?
Wer tauscht den Wasserzähler aus?
Darum kümmern wir uns für Sie! Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist wesernetz gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Wasserzähler auszutauschen. Wir tauschen Ihren Wasserzähler entweder selbst aus oder beauftragen fachkundige Dienstleister mit dem Zählerwechsel.
Was für einen Zähler bekomme ich?
Welche Arten von Wasserzählern bei uns im Einsatz sind, wie diese funktionieren und viele weitere Infos können Sie auf unserer Themenseite zu Wasserzählern nachlesen.
Gemäß AVBWasserV entscheiden wir als Messstellenbetreiber außerdem darüber, welche Zählerart und -technik zur Messung Ihres Wasserverbrauchs eingesetzt wird.
Ich möchte keinen neuen Wasserzähler. Kann ich dem Austausch widersprechen?
Nein. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Wasserzähler vor Ablauf der Eichfrist entweder einer Eichfristverlängerung zu unterziehen oder auszutauschen.
Kann ich den Termin für den Wasserzählerwechsel verschieben?
Ja, das ist kein Problem. Wir informieren Sie zwei Wochen vor dem Austausch Ihres Wasserzählers über den geplanten Termin. Sollte Ihnen der Termin nicht passen, können Sie über die im Anschreiben angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne einen neuen Termin für den Austausch Ihres Wasserzählers mit uns vereinbaren.
Muss ich fremde Personen ohne Termin in meine Wohnung/ mein Haus lassen?
Nein. Den Zählerwechsel führen wir oder unsere Dienstleister nur mit Termin aus. Bevor wir zu Ihnen kommen, schicken wir Ihnen einen Brief mit einem Terminvorschlag und einer persönlichen Auftragsnummer zu. Passt Ihnen dieser Termin nicht, können Sie selbstverständlich unter den im Anschreiben genannten Kontaktdaten einen neuen Termin vereinbaren.
Am Tag des Zählerwechsels kann sich unser Mitarbeitende oder der Mitarbeitende unseres Dienstleisters ausweisen und Ihnen Ihre Auftragsnummer zum Abgleich nennen. Bitte fordern Sie die Mitarbeitenden gerne dazu auf.
Woran erkenne ich, dass der Mitarbeitende von wesernetz ist oder im Auftrag von wesernetz arbeitet?
Alle Mitarbeitenden und Dienstleister haben einen entsprechenden Ausweis dabei. Gerne können Sie den Mitarbeitenden auch nach Ihrer persönlichen Auftragsnummer fragen, die Sie in Ihrem Termin-Anschreiben finden und die Sie dann abgleichen können.