ZÄHLERWECHSEL: WASSER

Frisches Wasser, frischer Zähler – Ihr Wasserzählerwechsel im Überblick

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist wesernetz in Bremen und Bremerhaven dafür zuständig, Ihre Wasserzähler auszutauschen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden müssen oder die Eichfrist verlängert werden muss. Das übernehmen wir für Sie!

Welche Arten von Wasserzählern bei uns im Einsatz sind, wie diese funktionieren und viele weitere Infos können Sie auf unserer Themenseite zu Wasserzählern nachlesen.

Die wichtigsten Infos zum Wechsel Ihres Wasserzählers stellen wir für Sie zusammen:

Ablauf des Wasserzählerwechsels
Der Wechsel Ihres Wasserzählers ist für Sie kostenlos. Unser Mitarbeitender benötigt lediglich freien Zugang zu Ihrem Wasserzähler und den direkt davor und dahinter verbauten Teilen der Installation, z. B. den Absperrventilen.
Piktogramm rote eins in Kreis: Informieren

Terminankündigung:

Zwei Wochen vor dem Zählerwechsel erhalten Sie eine schriftliche Terminankündigung für den geplanten Wechsel. Sollte Ihnen der Termin nicht passen, können Sie unter den im Anschreiben angegebenen Kontaktdaten einen neuen Termin für den Austausch des Wasserzählers mit uns vereinbaren.

 

Piktogramm rote zwei in Kreis: Antrag einreichen

Tag des Zählerwechsels:

Für den Zählerwechsel benötigt der Monteur freien Zugang zu Ihrem Wasserzähler. Fragen Sie unsere Mitarbeitenden gerne nach einem Ausweis und der Auftragsnummer, um sicherzugehen, dass es sich um einen Mitarbeitenden von wesernetz oder einen von uns beauftragten Dienstleister handelt.

Piktogramm rote drei in Kreis: Beauftragung

Während des Zählerwechsels:

Der Austausch Ihres Wasserzählers dauert insgesamt etwa eine halbe Stunde. Für den Zählerwechsel wird auch Ihre Wasserversorgung für ca. 30 Minuten unterbrochen.

FAQ zum Wasserzählerwechsel
Alle, bei denen nach Ablauf der Eichfrist ein Zählerwechsel notwendig ist.
Der Austausch des Wasserzählers ist für Sie als Kunde vollkommen kostenfrei.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Wasserzähler spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht oder die Eichfrist verlängert werden muss. Sie brauchen sich diesbezüglich um nichts zu kümmern – das übernehmen wir für Sie. Das Einzige, was wir benötigen, ist der freie Zugang zu Ihrem Wasserzähler am Tag des Zählerwechsels.

Welche Arten von Wasserzählern bei uns im Einsatz sind und wie diese funktionieren, können Sie auf unserer Themenseite zu Wasserzählern nachlesen. 

Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Wasserzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.

Der Zeitpunkt des Zählerwechsels wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, darunter technische und logistische Kriterien sowie die Einhaltung der Eichfrist.

Sobald wir den Wechsel Ihres Wasserzählers geplant haben, kommen wir mit einer Zählerwechsel-Ankündigung per Brief auf Sie zu. Zwei Wochen vorab erhalten Sie einen weiteren Brief mit einem konkreten Terminvorschlag.

Sie müssen lediglich zum vereinbarten Termin zu Hause sein und unserem Mitarbeitenden freien Zugang zum Wasserzähler und allen damit verbundenen Installationen gewähren. Das bedeutet, dass der Zählerplatz frei zugänglich sein sollte, damit unser Monteur den Zähler schnell und problemlos tauschen kann.

Darum kümmern wir uns für Sie! Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist wesernetz gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Wasserzähler auszutauschen. Wir tauschen Ihren Wasserzähler entweder selbst aus oder beauftragen fachkundige Dienstleister mit dem Zählerwechsel.

Welche Arten von Wasserzählern bei uns im Einsatz sind, wie diese funktionieren und viele weitere Infos können Sie auf unserer Themenseite zu Wasserzählern nachlesen.

Gemäß AVBWasserV entscheiden wir als Messstellenbetreiber außerdem darüber, welche Zählerart und -technik zur Messung Ihres Wasserverbrauchs eingesetzt wird.

 

Nein. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Wasserzähler vor Ablauf der Eichfrist entweder einer Eichfristverlängerung zu unterziehen oder auszutauschen.

Ja, das ist kein Problem. Wir informieren Sie zwei Wochen vor dem Austausch Ihres Wasserzählers über den geplanten Termin. Sollte Ihnen der Termin nicht passen, können Sie über die im Anschreiben angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne einen neuen Termin für den Austausch Ihres Wasserzählers mit uns vereinbaren.

Nein. Den Zählerwechsel führen wir oder unsere Dienstleister nur mit Termin aus. Bevor wir zu Ihnen kommen, schicken wir Ihnen einen Brief mit einem Terminvorschlag und einer persönlichen Auftragsnummer zu. Passt Ihnen dieser Termin nicht, können Sie selbstverständlich unter den im Anschreiben genannten Kontaktdaten einen neuen Termin vereinbaren.

Am Tag des Zählerwechsels kann sich unser Mitarbeitende oder der Mitarbeitende unseres Dienstleisters ausweisen und Ihnen Ihre Auftragsnummer zum Abgleich nennen. Bitte fordern Sie die Mitarbeitenden gerne dazu auf.

Alle Mitarbeitenden und Dienstleister haben einen entsprechenden Ausweis dabei. Gerne können Sie den Mitarbeitenden auch nach Ihrer persönlichen Auftragsnummer fragen, die Sie in Ihrem Termin-Anschreiben finden und die Sie dann abgleichen können.

Der alte Wasserzähler wird von uns nach dem Austausch fachgerecht entsorgt.