ÄNDERUNGEN AM NETZANSCHLUSS FÜR GROßANLAGEN
- Strom ab 120 kW;
ab einer Leistungsanforderung über 250 kW gelten zusätzliche, spezielle Regelungen - Gas ab 335 kW
- Wärme ab 45 kW
- Wasser ab 4,16 Litern pro Sekunde (entspricht DN50)
Überblick und Links zu den Inhalten zur Anschlussänderung:
Leistungserhöhung Ihres Netzanschlusses | Bauliche Änderungen am Gebäude und damit einhergehende Veränderungen des Netzanschlusses | FAQs zur Änderung von bestehenden Netzanschlüssen
Leistungserhöhung Ihres Netzanschlusses
Sie installieren größere (elektrische) Geräte oder Anlagen und haben daher einen höheren Bedarf für Ihren Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmeanschluss?
Grundsätzlich gilt dabei: Die Gebäudeinstallation und die Inbetriebnahme gehören in die Hände eines Installationsbetriebs. Zudem kann die Fachkraft Sie fachkundig beraten, ob Ihre Gebäudeinstallation für den Anschluss der gewünschten Verbrauchsgeräte ausreicht oder ob sich dadurch ein zusätzlicher Leistungsbedarf ergibt.
Überblick und Links zu den Inhalten zur Leistungsverstärkung:
Schritt-für-Schritt zu mehr Leistung | Spezielle Regelungen für besonders leistungsstarke Stromanschlüsse
Schritt-für-Schritt zu mehr Leistung
1. Kontaktieren Sie Ihren Installationsbetrieb
Sollten Sie noch keinen Installationsbetrieb haben, hilft Ihnen unsere Installateursuche weiter.
2. Beantragung der Verstärkung
Wenn Ihre Fachkraft den zusätzlichen Leistungsbedarf ermittelt hat, können Sie oder Ihr Installateurbetrieb ganz einfach online die Leistungserhöhung bzw. Verstärkung in unserem Netzportal beantragen.
Bitte halten Sie mindestens folgende Unterlagen in digitaler Form als pdf oder jpg bereit:
- Lageplan
- Grundriss
- Leistungsbilanz (Strom) ab einer Leistung von 50 kW
3. Prüfung des Antrags & Angebotserstellung
4. Annahme des Angebots und Terminvereinbarung
Anschließend kommen wir auf Sie zu und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Umsetzung der Leistungserhöhung.
5. Umsetzung der Leistungserhöhung
6. Bei Bedarf: Beantragung eines größeren Zählers durch den Fachbetrieb
Spezielle Regelungen für besonders leistungsstarke Stromanschlüsse: Anschlussverfahren abhängig von der geforderten Leistung
Leistungsanforderung bis 3 MW
Privatkunden und viele kleine Betriebe in der Niederspannung und Mittelspannung sind von der speziellen Regelung für besonders leistungsstarke Stromanschlüsse grundsätzlich nicht betroffen.
Für Energiewendetechnologien (u. a. Power-to-Heat-Anlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ladeparks, Großbatteriespeicher) zwischen 250 Kilowatt (kW) und 3 Megawatt (MW) kann ein flexibler Anschluss notwendig sein. Da bei Wärmepumpen, Ladeparks oder Batteriespeichern oft hohe Gleichzeitigkeit entsteht, ist hier eine Steuerbarkeit erforderlich.
Leistungsanforderung über 3 MW
Um eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Netzanschlusskapazitäten über 3 MW zu gewährleisten, ist zum 4. Quartal 2025 die Einführung eines standardisierten Zuteilungsverfahren geplant – das so genannte Repartierungsverfahren.Das Repartierungsverfahren betrifft sehr wenige Großkunden mit einem Anschlussbedarf über 3 MW. Dazu zählen zum Beispiel Power-to-Heat-Anlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ladeparks oder Großbatteriespeicher. Es handelt sich in dem Fall um leistungsorientierte flexible Anschlüsse.
Warum wird das Verfahren angepasst?
Für wen gilt das Repartierungsverfahren?
1. Kontaktieren Sie Ihren Installationsbetrieb
Ganz gleich, ob Abriss, Umlegung der Anschlussleitungen – ziehen Sie zunächst Ihren Installationsbetrieb zur Unterstützung hinzu.
Sollten Sie noch keinen Installationsbetrieb haben, hilft Ihnen unsere Installateursuche weiter.
2. Beantragung der Veränderung oder der Abtrennung des Netzanschlusses
Ihr Installateurbetrieb oder Sie können eine Umlegung Ihres Netzanschlusses im Netzportal beantragen - ganz einfach online. Im Prozess werden alle erforderlichen Daten abgefragt.
Bitte halten Sie für eine Umlegung folgende Unterlagen in digitaler Form als pdf oder jpg bereit:
- Lageplan mit gewünschtem Trassenverlauf
- Grundriss mit Kennzeichnung des gewünschten Übergabepunktes
- Leistungsbilanz ab einer Leistung von 50 kW
Auch eine Abtrennung Ihres Hausanschlusses können Sie im Netzportal beantragen.
In diesem Fall benötigen wir bei dessen Beantragung zunächst keine gesonderten Unterlagen.
Eine Zählerlosnahme beauftragen Sie bspw., wenn Leitungen zusammengelegt werden sollen.
3. Prüfung des Antrags und falls erforderlich Vor-Ort-Termin
4. Angebotserstellung
5. Annahme des Angebots und Terminvereinbarung
6. Umsetzung der Baumaßnahme
Wie finde ich heraus, welche Leistung ich habe oder brauche?
Hier kann Ihr Installateurbetrieb Ihnen helfen, Sie beraten und Ihren aktuellen Leistungsbedarf zu ermitteln.
Generell haben alle Verbrauchsgeräte einen Einfluss auf die Leistung Ihres Anschlusses. Dabei lassen sich Geräte identifizieren, die einen hohen Leistungsbedarf haben, z. B. Wärmepumpen, Durchlauferhitzer, Heiz- und Klimaanlagen, Wallboxen oder Ladesäulen, sowie Maschinen oder gewerbliche Gerätschaften.
Was kostet die Erhöhung meiner Netzanschlussleistung?
Dies ist einerseits abhängig von der benötigten Leistung und andererseits von Ihren örtlichen Gegebenheiten. Nach Beantragung der Verstärkung Ihres Anschlusses prüfen wir das Netz und lassen Ihnen ein individuelles Angebot zukommen.
Bitte lassen Sie sich vor der Beantragung von Ihrem Installateurbetrieb beraten, damit sichergestellt ist, dass Ihre Gebäudeinstallation für die Leistungserhöhung geeignet ist. Zudem kann der Installateurbetrieb Ihren Leistungsbedarf ermitteln.