Kontakt

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen unser Kontaktformular.

T 0421 359-1212
F 0421-359-151212

zum Kontaktformular

Jetzt mitteilen

Erfassen Sie einfach und bequem Ihren Zählerstand online:

Zählerstand abgeben

Störung melden

Hier bekommen Sie zuverlässig Hilfe rund um die Uhr:

Störung melden Aktuelle Störungen zur Baustellenliste

VERBRAUCHSDATEN FÜR ENERGIEAUSWEISE IN BREMEN UND BREMERHAVEN

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Hierzu gehört etwa die Verpflichtung, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen, aus dem der Käufer bzw. Mieter den Energiebedarf des Objektes erkennen kann. Energieberater, die zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 GEG berechtigt sind, können von wesernetz Verbrauchsdaten zum Zwecke der Erstellung eines Energieausweises erhalten.

Als Eigentümer bzw. Vermieter wenden Sie sich bitte an einen Energieberater, der wesernetz mit der Datenherausgabe beauftragen wird. wesernetz übermittelt keine Verbrauchsdaten an Eigentümer, Vermieter oder Mieter, sondern ausschließlich an Energieberater.

Als Netzbetreiber kann Ihnen wesernetz die für den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigten Energieverbrauchsdaten für Erdgas, Strom und Fernwärme zur Verfügung stellen, soweit diese vorliegen. Energieausweise werden von wesernetz selbst nicht ausgestellt.

Auftragsbedingungen zur Verbrauchsdatenabfrage für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises  

1. Vertragsschluss und Leistungsumfang 
Vorausgesetzt das Anschlussobjekt ist an das Versorgungsnetz des Auftragnehmers angeschlossen (in den Gemeinden Stuhr, Weyhe und Thedinghausen nur Gasnetz) und dem Auftragnehmer liegen die entsprechenden Verbrauchsdaten vor, stellt der Auftragsnehmer dem Auftraggeber die Verbrauchsdaten für die letzten 3 vollständig abgerechneten Kalenderjahre zur Verfügung. Die übermittelten Verbrauchdaten entsprechen dem zum Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenstand im Abrechnungssystem des Auftragnehmers. Sollten sich nachträglich Änderungen ergeben, werden diese vom Auftragnehmer weder nachverfolgt noch übermittelt. Die Verbrauchsdaten werden anonymisiert, zählpunktgenau und aggregiert nach Kalenderjahren in Form einer pdf-Datei an die angegebene E-Mailadresse zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Jahresverbrauchswerte, jeweils vom 01.01.-31.12. eines Jahres. Sofern unter der in Punkt 2 angegebenen Adresse mehrere Anschlussobjekte angeschlossen sind, bekommt der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen entsprechenden Hinweis und der Auftraggeber erhält dann die Möglichkeit den Auftrag kostenfrei zurückzuziehen. 
Die Beauftragung erfolgt durch Übermittlung des unterschriebenen Auftrags und der Eigentümererklärung per Mail: energieausweise@wesernetz.de an den Auftragnehmer. Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung der Verbrauchsdaten durch den Auftragnehmer zustande. Sämtliche Fragen zum Auftrag und Abrechnung sind per E-Mail an den Auftragnehmer zu richten. 

2. Verwendung der Verbrauchsdaten durch den Auftraggeber 
Der Auftraggeber darf die Verbrauchsdaten ausschließlich zur Erstellung von Energieausweisen durch eine hierzu nach § 88 GEG berechtigte Person verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für die Aushändigung des fertiggestellten Energieausweises an die nach der GEG berechtigte(n) Person(en). 

3. Haftung 
Die Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus der Verletzung von Vertragspflichten und der Verletzung von Pflichten aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich – insbesondere in der nachfolgenden Bestimmung – etwas anderes vereinbart ist. 
Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, aufgrund einer übernommenen Garantie oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 

4. Zahlungsbedingungen 

Die Kosten der Verbrauchsdatenabfrage betragen EUR 50,00 netto zzgl. aktuell gültiger Umsatzsteuer je Anschlussobjekt. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb von 28 Tagen zu bezahlen. Die Rechnung wird ausschließlich auf den Auftraggeber der wesernetz ausgestellt und der Auftraggeber der wesernetz muss zwingend ein Energieberater sein. 
Das Entgelt wird auch in dem Fall in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn die Verbrauchsdaten für weniger als 3 Jahre zur Verfügung gestellt werden können. Im Falle einer Ablehnung der Verbrauchsdatenmitteilung aus Datenschutzgründen wird kein Entgelt berechnet. 

5. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung 

Wir verarbeiten Ihre Angaben (Name, Vorname, Firmenname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse, ggf. abweichende Rechnungsanschrift, Berechtigter nach § 88 GEG) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung (Rechnungsstellung, Versand der Daten per E-Mail). Dies umfasst auch die damit einhergehende Kundenbetreuung. 
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden spätestens 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht und solange nur noch für etwaige Rückfragen bereitgehalten. Die Daten werden nicht gelöscht, sofern nach Vertragsbeendigung noch Forderungen offen sind und eingezogen werden sollen. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert. 

6. Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit der Vertrag lückenhaft sein sollte. 

Mit der Übersendung der Unterlagen stimme ich den Auftragsbedingungen zu und erkläre, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe. 

 

Bremen und Bremerhaven
Auftrag inkl. Eigentümerklärung pdf | 191646
Vollmacht des Mieters* pdf | 162444
Eigenerklärung des Eigentümers im Todesfall des Mieters pdf | 162254

* Vollmachten von Anschlussnutzern werden bei Gebäuden mit 1 oder 2 Parteien im angegebenen Verbrauchszeitraum aus Datenschutzgründen benötigt. Ebenso können Vollmachten nach der Prüfung des Auftrages von wesernetz eingefordert werden.

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen (eingescannten) Formulare senden Sie bitte zurück an: energieausweise@wesernetz.de