| Ableseturnus | Regelmäßige Intervalle (z.B. jährlich), in denen der Energieverbrauch anhand von Verbrauchsmessgeräte (z.B. Stromzählern) gemessen und abgelesen wird. |
| Abrechnungszeitraum | Zeitraum, für den die Energiekosten berechnet werden. |
| Anlagenbetreiber | Die verantwortliche Person für den Betrieb, die Wartung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben von Erzeugungsanlagen (z.B. Solaranlagen). |
| Anschlusskosten | Alle einmalig anfallenden Kosten, die entstehen, um ein Gebäude, Grundstück oder eine technische Anlage physisch und technisch an das Versorgungsnetz (z. B. Strom, Gas, Wasser) anzuschließen. |
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Anschlussnehmer |
Person oder Unternehmen, deren Objekt (Haus oder Grundstück) oder elektronische Anlage (z.B. Balkonkraftwerke) ans Netz angeschlossen ist. |
| Anschlussnutzung | Person oder Unternehmen, das den Netzanschluss zur Stromeinspeisung oder zur Versorgung (mit Strom, Gas etc.) nutzt. |
| Arbeitspreis | Preisangabe für Gas- und Stromrechnungen für die verbrauchte Kilowattstunde (meist in ct/kWh) |
| Ausspeisepunkt | Punkt, an dem Energie aus dem Netz entnommen wird. Ein Ausspeisepunkt ist also der Ort, an dem Gas, Wärme oder eine andere Energieform aus dem Netz zu den Verbrauchenden oder zu einer Anlage fließt. |