Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, grundsätzlich geeichte Messeinrichtungen und zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme zu verbauen und zu betreiben.
Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Stromzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.
Der Zeitpunkt des Zählerwechsels wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, darunter technische und logistische Kriterien sowie die Einhaltung der Eichfrist. Dabei ist die Eichfrist aber nicht das alleinige Kriterium und ein Zählerwechsel kann auch dann von uns geplant werden, wenn diese noch nicht erreicht wurde.
Sobald wir Ihren Zählerwechsel geplant haben, kommen wir mit einer Zählerwechsel-Ankündigung per Brief auf Sie zu. Zwei Wochen vorab erhalten Sie einen weiteren Brief mit einem konkreten Terminvorschlag.