Intelligente Messsysteme - Smart Meter
Wird eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden, spricht man von einem intelligenten Messsystem oder auch Smart Meter. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche die Verbrauchsdaten Ihres Zählers automatisch an die berechtigten Empfänger überträgt.
Der Einbau von intelligenten Messsystem bzw. Smart Metern ist vom Gesetzgeber für alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von über 7 kW vorgeschrieben. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem bekommen, informieren wir Sie rechtzeitig per Post.
Die wichtigsten Informationen zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern stellen wir für Sie zusammen:

- der Zugang zum Zählerplatz wird verweigert oder ist baulich eingeschränkt
- die Sichtprüfung ergibt, dass z.B. das Zählerfeld für die Aufnahme der Geräte nicht geeignet ist
- der Zählerplatz ist konstruktiv bzw. technisch nicht geeignet und weißt Mängel auf
- die technischen Voraussetzungen für die beim Betrieb eines intelligenten Messsystems notwendige Datenübertragung sind nicht gegeben
Der Wechsel des Stromzählers ist für Sie kostenlos. Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem/Smart Meter in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre orientieren.
Ab dem 01.01.2024 wurde ebenfalls festgelegt, dass die Höhe der Preisobergrenzen sich auf dem in jeweiligen Versorgungsgebiet verantwortlichen Stromnetzbetreiber und den Verbrauchenden oder den Betreibern von Erzeugungsanlagen aufgeteilt wird. Bis zum 31.12.2023 orientieren sich die Kosten für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter wie folgt:
- < 2.000 kWh: max. 23 Euro/Jahr
- 2.000-3.000 kWh: max. 30 Euro/Jahr
- 3.000-4.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr
- 4.000-6.000 kWh: max. 60 Euro/Jahr
- 6.000-10.000 kWh: max. 100 Euro/Jahr
- 10.000-20.000 kWh: max. 130 Euro/Jahr
- 20.000-50.000 kWh: max. 170 Euro/Jahr
- 50.000-100.000 kWh: max. 200 Euro/Jahr
Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter:
- 1-7 kW: max. 60 Euro/Jahr
- 7-15 kW: max. 100 Euro/Jahr
- 15-30 kW: max. 130 Euro/Jahr
- 30-100 kW: max. 200 Euro/Jahr
Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.
Beispiel 1:
Jahresverbrauch: 2.400 kWh
Solaranlage: 8 kW
Preisobergrenze: 100 Euro/Jahr
Beispiel 2:
Jahresverbrauch: 12.000 kWh
Solaranlage: 3 kW
Preisobergrenze: 130 Euro/Jahr
Ab dem 01.01.2024 kommen dann für den Verbrauchenden oder den Betreiber von Erzeugungsanlagen folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter zum Tragen:
- <3.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- 3.000-6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- 6.000-10.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- 10.000-20.000 kWh: max. 50 Euro/Jahr
- 20.000-50.000 kWh: max. 90 Euro/Jahr
- 50.000-100.000 kWh: max. 120 Euro/Jahr
- Intelligentes Messsystem/Smart Meter und steuerbare Verbrauchseinrichtungen max. 50 Euro/Jahr
Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter:
- 1-7 kW: max. 20 Euro/Jahr
- 7-15 kW: max. 20 Euro/Jahr
- 15-25 kW: max. 50 Euro/Jahr
- 25-100 kW: max. 120 Euro/Jahr
Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.
Beispiel 1:
Jahresverbrauch: 2.400 kWh
Solaranlage: 8 kW
Preisobergrenze: 20 Euro/Jahr
Beispiel 2:
Jahresverbrauch: 12.000 kWh
Solaranlage: 3 kW
Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr
FAQ zu Aufbau und Funktion
Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter besteht mindestens aus zwei Komponenten.
Zum einen ein Stromzähler als moderne Messeinrichtung oder digitaler Stromzähler zur Messung der Energieverbräuche. Dabei wird immer der Energieverbrauch aus dem Netz der öffentlichen Versorgung gemessen. Wenn bei Ihnen im Haus eine Eigenerzeugungsanlage, z. B. in Form einer PV-Anlage vorhanden ist, wird zusätzlich die in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeiste Energiemenge gemessen.
Zum anderen ein Smart Meter Gateway, das die von der modernen Messeinrichtung bzw. digitalen Stromzähler gemessenen Energiemengen über eine gesicherte Schnittstelle empfängt.
- mehr Verbrauchstransparenz und dadurch eine bessere Kontrolle über Verbraucher im Haushalt
- bequem - keine Vor-Ort-Ablesung mehr notwendig, d. h. Sie brauchen keinerlei Termine bei Ihnen vor Ort mehr vereinbaren oder die Zählerstände selbst ablesen
- sie ermöglichen variablere Tarife
- bessere Steuerung der Lasten im Stromnetz zwischen dezentraler Erzeugung und dem Energieverbrauch
- perspektivisch eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere Anwendungen wie zum Beispiel Smart-Home-Integration