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Intelligente Messsysteme

Derzeit werden in ganz Deutschland intelligente Messsysteme (Smart Meter) und moderne Messeinrichtungen verbaut und ersetzen die herkömmlichen Stromzähler. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Stromnetz für zukünftige Anforderungen besser aufzustellen. Die Vorgabe ist im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verankert. Dort ist im sogenannten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgehalten, dass Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden in der Regel einen klassischen digitalen Stromzähler bekommen, eine moderne Messeinrichtung genannt. Ein intelligentes Messsystem wird in der Regel bei Jahresverbräuchen ab 6.000 kWh oder einer Erzeugungsleistung von mehr als 7 kW verbaut.

Wir informieren Sie schriftlich per Post, etwa drei Monate vor dem Wechsel. Anschließend erhalten Sie — etwa zwei Wochen im Voraus — ein weiteres Schreiben.
Wann bekomme ich ein intelligentes Messsystem?
Als intelligente Messsysteme werden Stromzähler bezeichnet, die mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verbunden sind.  Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung ( dem sog. Basiszähler) und einem Smart-Meter-Gateway.
Das Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und somit das Herzstück des intelligenten Messsystems. Über das Smart-Meter-Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten über einen datenschutzkonformen und verschlüsselten Datenkanal an uns übertragen.
Mit einem intelligenten Messsystem oder einer modernen Messeinrichtung erhalten Sie einen digitalen Zähler. Dadurch wird Ihr Stromverbrauch nicht mehr von einem mechanischen Zählwerk fortlaufen hochgerechnet, sondern elektronisch erfasst und gespeichert.
Wie gewohnt können Sie Ihren Gesamtverbrauch einsehen. Zusätzlich können an modernen Messeinrichtungen und intelligenten Stromzählern tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte innerhalb der letzten 24 Monate abgelesen werden.
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem verbaut wird, erhält neben uns als Messstellen- und Verteilnetzbetreiber auch Ihr Stromlieferant die Daten. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, um sie vor dem Zugriff von Dritten zu schützen.
Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden erhalten in der Regel einen klassischen digitalen Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung genannt. Ein intelligentes Messsystem wird in der Regel bei Verbräuchen ab 6.000 kWh verbaut. Das ist so ausgelegt, damit perspektivisch die Steuerung vor allem zwischen größeren Verbrauchern und Erzeugern ermöglicht wird.
  • mehr Verbrauchstransparenz und dadurch eine bessere Kontrolle über Verbraucher im Haushalt
  • perspektivisch können dadurch Vor-Ort-Ablesekosten reduziert werden
  • sie ermöglichen variablere Tarife
  • bessere Steuerung der Lasten im Stromnetz zwischen dezentraler Erzeugung und dem Energieverbrauch
  • perspektivisch eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere Anwendungen wie zum Beispiel Smart-Home-Integration

Der Wechsel des Stromzählers ist für Sie kostenlos. Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch orientieren:

  • Moderne Messeinrichtung, bis zu 6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, < 2.000 kWh: max. 23 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 2.000-3.000 kWh: max. 30 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 3.000-4.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 4.000-6.000 kWh: max. 60 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 6.000-10.000 kWh: max. 100 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 10.000-20.000 kWh: max. 130 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 20.000-50.000 kWh: max. 170 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 50.000-100.000 kWh: max. 200 Euro/Jahr (< 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems optional)

Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen:

  • Intelligentes Messsystem, 1-7 kW: max. 60 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 7-15 kW: max. 100 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 15-30 kW: max. 130 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem, 30-100 kW: max. 200 Euro/Jahr (< 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems optional)

Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.

Beispiel 1:

Jahresverbrauch: 2.400 kWh

Solaranlage: 8 kW

Preisobergrenze: 100 Euro/Jahr

Beispiel 2:

Jahresverbrauch: 12.000 kWh

Solaranlage: 3 kW

Preisobergrenze: 130 Euro/Jahr