VERGÜTUNG UND ABRECHNUNG

Vermeiden Sie den Stopp Ihrer Einspeisevergütung!

Für alle (EEG und KWK) Einspeiseanlagen gilt:

Wenn Ihre Einspeiseanlage bis 01.02.2021 nicht im MaStR gemeldet wurde, wird die Vergütung für die erzeugte Energie einbehalten! – Gemäß EEG § 52, § 25 MaStRV Abs. 6

Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine rückwirkende Auszahlung.

Anmeldung der Einspeiseanlage unter: www.marktstammdatenregister.de

Telefon: 0228-14-3333
Fax: 0228-14-3334

 Bremen
Bremerhaven