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LADESÄULEN ANMELDEN: UNTERNEHMEN, BEHÖRDEN & MEHRFAMILIENHÄUSER

Ganz gleich, ob Sie Ladesäulen für Unternehmensfahrzeuge, Ihre Hausbewohner im Mehrfamilienhaus, Mitarbeiter, Besucher oder Kunden zur Verfügung stellen wollen – unser Ziel ist es, in Bremen, Bremerhaven und Umgebung mit Ihnen gemeinsam voranzugehen und Ihnen den Einstieg in die Elektromobilität so einfach wie möglich zu machen.

Wenn Sie Privatkunde sind und in einem Einfamilienhaus wohnen, ist eine Wallbox eine gute Alternative, um Ihr Elektrofahrzeug zu Hause zu laden.

Ladesäulen beim Netzbetreiber anmelden
Computer mit Netzportal wesernetz

Ladestationen sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, d. h. die Installation einer Ladesäule muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Hier kommen wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber für Bremen und Bremerhaven ins Spiel. Da bei der Installation, der Anmeldung und der Inbetriebnahme von Ladesäulen Expertenwissen notwendig ist, können eingetragene Installateure Ladesäulen ganz einfach und bequem im Netzportal online anmelden. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Installateur sind, hilft Ihnen unsere Installateursuche weiter.

Der Hintergrund der Anmeldung ist, dass die Belastung der Stromnetze wächst. Die Information über die Anzahl der Ladepunkte für ist für uns sehr wichtig, um die Auslastung des Stromnetzes genauer abschätzen können.

Schritt-für-Schritt zur Ladesäule
Was Sie bei der Planung und Umsetzung von Ladesäulen berücksichtigen müssen und wie die Einrichtung abläuft, haben wir im Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Sie zusammengefasst.

Zunächst sollten Sie die für Sie richtige Ladeeinrichtung aussuchen. Dabei sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Wie viel Strom verbrauchen die E-Autos, die Sie nutzen? Mit welcher Leistung können sie laden? Wie schnell möchten Sie laden?
Entscheiden Sie anhand Ihrer Bedürfnisse, was für eine Ladeeinrichtung bzw. Ladesäule für Sie infrage kommt. Je höher die Ladeleistung und je schneller die Ladegeschwindigkeit, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Netzanschluss oder ggf. sogar das Stromnetz verstärkt werden muss. Unsere Empfehlung ist daher, Ihren Leistungsbedarf vorher mit einem Elektrofachbetrieb abzuklären. Machen Sie sich zudem Gedanken, bei welchem Akkustand und wann Sie Ihr Auto laden möchten, z. B. über Nacht.

Wo möchte ich laden?
Hier ist entscheidend, wo sich der Ladestandort bei Ihnen befinden soll und welche Bedingungen dort vorherrschen. Fragen, die hier zu klären sind, ist die Entfernung zum Sicherungskasten bzw. ob bereits eine Starkstromverbindung besteht. Je nach den Bedingungen bei Ihnen vor Ort können Grabarbeiten oder Wanddurchbrüche für die Einrichtung der Ladesäule notwendig werden. Bei der Planung eines Neubaus sollte die Ladeinfrastruktur von Anfang an mitgedacht werden. Kontaktieren Sie in Detailfragen auch hierfür gerne den Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.

Danach sollten Sie sich an eine Elektrofachkraft wenden, die Sie bei der Planung und Installation Ihrer Ladesäule unterstützt. Nach § 13 NAV ist die Errichtung einer Ladesäule nur durch einen eingetragenen Installateurbetrieb möglich. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Installateursuche.

Je nach Größe der Ladeeinrichtung können unterschiedliche zusätzliche Aufwände entstehen. Insbesondere bei älteren Wohngebäuden ist die Prüfung von Stromanschlüssen sehr wichtig. In diesem Schritt klärt sich auch, ob Ihre aktuelle Anschlussleistung für die geplante Ladeeinrichtung ausreicht.

Ihr eingetragener Installateur kann die Anmeldung Ihrer Ladesäule ganz einfach online im Netzportal einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung lediglich durch Installateure möglich ist, da Expertenwissen notwendig ist. Hierfür müssen Installateure folgende Informationen bzw. Dokumente bereithalten:
  • Wallboxen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen.
  • Ab 11 kW sind Wallboxen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. In diesem Fall sind zusätzlich zu Ihren Kontakt- und Adressdaten auch die Dokumente "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" und das "Herstellerdatenblatt" für eine Anmeldung nötig.

 

Nach der Anmeldung der Ladesäule können Sie erst mal zurücklehnen, während wir alle Unterlagen für Sie prüfen. Bei besonders leistungsstarken oder mehreren Ladesäulen ist eine Zustimmung des Netzbetreibers nötig. Der Grenzwert liegt bei 11 kW.

Dementsprechend betrifft es alle Ladeeinrichtungen, egal ob eine einzelne oder in mehreren zusammen, ob die Gesamtleistung 11 kW übersteigt. Der Netzbetreiber prüft, ob die Ladeeinrichtung problemlos in das bestehende Stromnetz integriert werden kann. Meldung und Überprüfung sind für Sie kostenlos.

Grundsätzlich gilt:
  • Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen.
  • Ab 11 kW sind Ladeeinrichtungen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber.

 

Ihre Elektrofachkraft installiert die Ladesäule am entsprechenden Ort und prüft abschließend die gesamte Technik. Die Meldung der Inbetriebnahme der Ladesäule an uns als Netzbetreiber wird ebenfalls von der Fachkraft durchgeführt. Dafür werden folgende Daten benötigt: die Ladeleistung der Ladesäule(n) in kW, die Anzahl der Ladepunkte je Ladesäule und die Zählernummer bzw. Angaben zu Ihrer neuen Messeinrichtung.
FAQs zu Ladesäule
Vor der Installation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge sind einige technische Fragen zu klären. Hier finden Sie wichtige Infos zur Ladeinfrastruktur.

Grundsätzlich gilt: Ihr Elektroinstallationsbetrieb kann Sie zudem bei vielen Fragen unterstützen. Wenn ein Hausanschluss oder Änderungen an einem bestehenden Anschluss notwendig werden, finden Sie in unserer Installateursuche die richtigen Ansprechpartner. So können Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Realisierbarkeit des Projekts sichergestellt werden.
FAQs zur Anmeldung von Ladesäulen

Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für Elektroautos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Der Netzbetreiber kann somit den Strombedarf besser abschätzen und die Versorgung sicherstellen.

Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW (Drehstrom/Starkstrom) Grenze ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Hier muss die Netzsituation geprüft und abhängig davon entschieden werden, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.

Da tieferes fachliches Wissen für die Anmeldung einer Ladesäule notwendig ist, nimmt Ihre beauftragte Fachkraft die Anmeldung der Ladesäule in unserem Netzportal vor. Ebenso verhält es sich mit der Inbetriebnahme.
Installateure finden die Anmeldung im Netzportal unter dem Reiter Energie der Zukunft und weitergehend E-Mobilität. Darunter befindet sich die Anmeldung einer Ladesäule. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldestrecke nur für Installateure sichtbar ist.

Bei allgemeinen Fragen zum Netzportal finden Sie hier verschiedene Fragen und Antworten zusammengefasst:

Zu den FAQs

Damit Sie schnell und einfach Ihre Wallbox beantragen können, halten Sie bitte folgende Infos und Unterlagen in digitaler Form als pdf oder jpg bereit:

  • Ladeleistung Ihrer Wallbox in kW
  • Anzahl der Ladepunkte je Wallbox
  • Lageplan
  • ab 11 kW Konformitätserklärung
  • ab 11 kW Herstellerdatenblatt

Diese Unterlagen sind außerdem einzureichen, falls benötigt:

  • Nachweis (Bauleistender im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz)
  • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
FAQs zum Anschluss von Ladesäulen

Ja, dafür sind Experten notwendig. Es ist die Aufgabe Ihrer Elektrofachkraft, den Anschluss der Wallbox zu installieren, da Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt wird. Nutzen Sie gerne unsere Installateursuche, um Elektrofachbetriebe in Ihrer Nähe zu finden und zu kontaktieren.

Grundsätzlich dürfen alle im Installateurverzeichnis aufgeführten Fachbetriebe an die Ladeinfrastruktur an das Stromnetz anschließen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentralverbands des Elektro- und Informationstechnik-Handwerks (ZVEH).

Abhängig von der Ladeleistung Ihres Elektrofahrzeugs können Sie in der Regel eine der folgenden Leistungsstufen wählen:

  • 3,7 kW, einphasig – geeignet für Plug-in-Hybride
  • 11 kW, dreiphasig
  • 22 kW, dreiphasig
  • 50 kW, dreiphasig

Um zukunftssicher zu sein, empfehlen wir immer Ladeboxen mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Aber wie hoch ist die Ladeleistung meines Fahrzeugs?

Die Ladeleistung verschiedener Fahrzeugmodelle können Sie beim jeweiligen Hersteller erfragen.

 

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ihr Elektrofachbetrieb kann Ihnen dabei helfen. In unserer Installateursuche finden Sie Fachpartner bei Ihnen vor Ort.
Wenn ein erhöhter Leistungsbedarf für Ihre Ladesäule festgestellt wird, ist Ihr Installateurbetrieb der richtige Ansprechpartner. Die Fachkräfte kennen die Voraussetzungen vor Ort und können Sie unterstützen und beraten, ob eine erhöhte Leistung möglich ist und den zusätzlichen Leistungsbedarf ermitteln.
Planungshilfen für Ladestationen
Die folgende Tabelle gibt eine Hilfe zur Bemessung des notwendigen Leistungsbedarfs der Ladeinfrastruktur.
Die relevanten Faktoren sind zum einen die Anzahl der Ladepunkte und zum anderen die Gleichzeitigkeit des Energieverteilungsnetzes, also wie stark die Ladestruktur typischerweise ausgelastet wird.
Anzahl Ladepunkte Leistungsbedarf
3,7 kW-Ladepunkte in kVa
Leistungsbedarf
11 kW-Ladepunkte in kVa 
Leistungsbedarf
22 kW-Ladepunkte in kVa 
 1 3,7  11,0  22,0 
 2 7,4  22,0  44,0 
 3 11,1  33,0  65,1 
 4 14,8  38,7  78,3 
 5 17,1  43,7  86,5 
 6 19,3  48,1  93,5 
 7 21,4  52,1  99,5 
 8 23,3  55,7  104,7 
 9 25,2  59,0  109,4 
 10 26,9  62,1  113,6 
 11 28,6  65,0  117,5 
 12 30,3  67,7  121,1 
 13 31,9  70,4  124,5 
 14 33,4  72,9  127,7 
 15 34,9  75,4  130,8 
 16 36,4  77,8  133,8 
 17 37,9  80,2  136,7 
 18 39,3  82,5  139,6 
 19 40,7  84,8  142,4 
 20 42,2  87,1  145,2 
 21 43,6  89,4  147,9 
 22 44,9  91,7  150,6 
 23 46,3  93,9  153,3 
 24 47,7  96,1  156,0 
 25 49,1  98,4  158,7 
Jeder weitere Ladepunkt ca. 1,3 kW  ca. 2,2 kW  ca. 2,7 kW 
Private und öffentliche Anschlüsse für Ladeinfrastruktur
Übersicht über typische Standorte für Ladeinfrastruktur und die entsprechende Art des Anschlusses.
Privat
Standorte für Ladeinfrastruktur Garage im Eigenheim  Parkplätze/Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen  Firmenparkplätze auf Privatgelände 
Art des Anschlusses Hausanschluss  Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz 

 

Öffentlich
Standorte für Ladeinfrastruktur Autobahn-Raststätten Einkaufszentren, Parkhäuser Straßenrand, öffentliche Parkplätze
Art des Anschlusses
Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz

Vorhandene Infrastruktur oder Anschluss am Nieder- /Mittelspannungsnetz

 

Empfehlung für Ausstattung bei Neubauten
Übersicht über die Ausstattungs- und Vorbereitungsempfehlung bei Neubauten gemäß der VDI 2166 Norm "Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität" vom Oktober 2015.

  Anzahl der Ladeplätze für PKW Ladeleistung  Anzahl der Ladeplätze für Zweiräder 
Arbeitsplatz 2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze Mindestens ein Schnellladeplatz  2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze
Parkhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz optional 
Supermärkte, Kaufhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz Mindestens fünf 
Wohngebäude Ein Ladeplatz pro Wohneinheit (zumindest vorbereitet)  Mindestens 4 kW, vorzugsweise 11 kW  Ein Ladeplatz pro Wohnheinheit (zumindest vorbereitet)