Hinweis zu Postwurfsendungen privater Messstellenbetreiber

Einordnung
  • Diese Schreiben sind als Werbemaßnahmen einzuordnen. Sie stellen keine Terminankündigung für einen Zählerwechsel dar. wesernetz ist als zuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, bis 2032 alle Stromzähler auszutauschen. 
  • Der Austausch erfolgt im Rahmen des regulären Zählerwechsels. 
  • Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen, wenn Ihr Zähler an der Reihe ist. 
  • Für Haushalte besteht kein Handlungsdruck. Eine Reaktion auf die Postwurfsendung ist nicht erforderlich.
Rolle von wesernetz
wesernetz nimmt im Netzgebiet Bremen und Bremerhaven die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr. 
Sofern ein Zählerwechsel vorgesehen ist, informiert wesernetz Kundinnen und Kunden immer persönlich, individuell und mit konkreten Angaben. 
Wahlfreiheit
Grundsätzlich besteht für Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber zu wechseln. Diese Entscheidung ist freiwillig. 
Kontakt aufnehmen

Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen unser Kundenservice gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular und wählen Sie die Kategorie „Sonstiges“ aus. 

(Beispiele für private Messstellenbetreiber: metrify, deutsche messwesen)