Fragen zur Einspeisung
Wenn Ihre Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung im Zeitraum vom 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurde, so erhalten Sie drei Abrechnungen von uns.
Zum einen erhalten Sie eine Abrechnung für den in das Netz eingespeisten und nicht selbstverbrauchten Stroms.
Zum anderen erhalten Sie aus steuerrechtlichen Gründen zwei weitere Abrechnungen für die Menge des selbstverbrauchten Stroms (Rückspeisung), den Sie über Ihre Photovoltaikanlage genutzt haben. Diese Abrechnungen setzen sich aus je einer Gutschrift und einer Rechnung zusammen, in denen auch jeweils die gleiche Energiemenge des Selbstverbrauchs abgerechnet wird.
Sie wollen Ihr Haus verkaufen, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet? Oder Sie möchten z.B. Ihr Blockheizkraftwerk verkaufen? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Kontaktdaten Käufer und Verkäufer
- Standort der Anlage / Kundennummer
- Datum des Übergangs
- Zählerstände zum Übergang
- Kaufvertrag oder unterschriebene Übereinkunft vom Käufer & Verkäufer
Die Informationen können Sie uns gerne über unser Kontaktformular übermitteln.
Gerne senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Abrechnung zu. Nutzen Sie zur Anfrage einer Kopie bitte unser Kontaktformular.
Für eine vergütungstechnische Inbetriebnahme benötigen wir das Protokoll zur vergütungstechnischen Inbetriebnahme von Ihnen.
Über die Registrierung einer KWK-Anlage informieren Sie sich bitte zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Anmeldung und Fertigmeldung
T 0421 359-1212 |
Technischer Anschluss
T 0421 359-1212 |
EEG/KWK-Vergütung und Vertrag
T 0421 359-1212 |
EEG-KWK@wesernetz.de |