Die wesernetz Bremen GmbH hat noch keinen bestandskräftigen Bescheid der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Erlösobergrenzen (2023). Sollten sich aufgrund der Festlegung des Bescheids, einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung und/ oder einer Neubescheidung höhere oder geringere Erlösobergrenzen ergeben, werden wir ein neues Preisblatt veröffentlichen und die Differenzbeträge nachfordern oder erstatten, es sei denn die Bundesnetzagentur legt ein anderes Verfahren fest. Des Weiteren hat unsere vorgelagerte Netzbetreiberin Gasunie Deutschland Transport Services GmbH ihre Netzentgelte wegen anhängiger Beschwerdeverfahren unter Vorbehalt gestellt. Auch aus diesem Grund können sich nachträglich noch Änderungen ergeben, sofern die Bundesnetzagentur kein anderes Vorgehen vorsieht.
Bitte beachten Sie, dass sich die wesernetz Bremen GmbH vorbehält, im Falle einer Nachforderung von Kapazitätsentgelten durch die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend, die eigenen Netznutzungsentgelte entsprechend anzupassen.
Die nachfolgend genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.