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GUT ZU WISSEN

Vor der Installation des Anschlusses zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs sind einige technische Fragen zu klären. Hier finden Sie alle Dokumente, Formulare und Rechtshilfe zur Beantragung oder Registrierung Ihrer Ladeinfrastruktur.

Bei Ihrem Elektroinstallationsbetrieb können Sie sich bei vielen Fragen Unterstützung holen.

Wenn Sie einen Hausanschluss anfordern oder Änderungen an einem bestehenden Anschluss vornehmen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich an die im Installateurverzeichnis aufgeführten Installateur*innen zu wenden. Dadurch werden Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Realisierbarkeit des Projekts sichergestellt.

 

Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für E-Autos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Sprechen Sie hierzu am besten den von Ihnen beauftragten Fachbetrieb an.

Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW Grenze (Drehstrom/Starkstrom) ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Wir prüfen dann die Netzsituation vor Ort und entscheiden abhängig davon, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.

Ihre Anmeldung für die Ladeeinrichtung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz ist, können Sie die Übermittlung durchführen. 

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Die folgende Tabelle gibt eine Hilfe zur Bemessung des notwendigen Leistungsbedarfs der Ladeinfrastruktur.
Die relevanten Faktoren sind zum einen die Anzahl der Ladepunkte und zum anderen die Gleichzeitigkeit des Energieverteilungsnetzes, also wie stark die Ladestruktur typischerweise ausgelastet wird.
Anzahl Ladepunkte Leistungsbedarf
3,7 kW-Ladepunkte in kVa
Leistungsbedarf
11 kW-Ladepunkte in kVa 
Leistungsbedarf
22 kW-Ladepunkte in kVa 
 1 3,7  11,0  22,0 
 2 7,4  22,0  44,0 
 3 11,1  33,0  65,1 
 4 14,8  38,7  78,3 
 5 17,1  43,7  86,5 
 6 19,3  48,1  93,5 
 7 21,4  52,1  99,5 
 8 23,3  55,7  104,7 
 9 25,2  59,0  109,4 
 10 26,9  62,1  113,6 
 11 28,6  65,0  117,5 
 12 30,3  67,7  121,1 
 13 31,9  70,4  124,5 
 14 33,4  72,9  127,7 
 15 34,9  75,4  130,8 
 16 36,4  77,8  133,8 
 17 37,9  80,2  136,7 
 18 39,3  82,5  139,6 
 19 40,7  84,8  142,4 
 20 42,2  87,1  145,2 
 21 43,6  89,4  147,9 
 22 44,9  91,7  150,6 
 23 46,3  93,9  153,3 
 24 47,7  96,1  156,0 
 25 49,1  98,4  158,7 
Jeder weitere Ladepunkt ca. 1,3 kW  ca. 2,2 kW  ca. 2,7 kW 
Private und öffentliche Anschlüsse für Ladeinfrastruktur
Übersicht über typische Standorte für Ladeinfrastruktur und die entsprechende Art des Anschlusses.
Privat
Standorte für Ladeinfrastruktur Garage im Eigenheim  Parkplätze/Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen  Firmenparkplätze auf Privatgelände 
Art des Anschlusses Hausanschluss  Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz 

 

Öffentlich
Standorte für Ladeinfrastruktur Autobahn-Raststätten Einkaufszentren, Parkhäuser Straßenrand, öffentliche Parkplätze
Art des Anschlusses
Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz

Vorhandene Infrastruktur oder Anschluss am Nieder- /Mittelspannungsnetz

 

Empfehlung für Ausstattung bei Neubauten
Übersicht über die Ausstattungs- und Vorbereitungsempfehlung bei Neubauten gemäß der VDI 2166 Norm "Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität" vom Oktober 2015.

  Anzahl der Ladeplätze für PKW Ladeleistung  Anzahl der Ladeplätze für Zweiräder 
Arbeitsplatz 2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze Mindestens ein Schnellladeplatz  2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze
Parkhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz optional 
Supermärkte, Kaufhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz Mindestens fünf 
Wohngebäude Ein Ladeplatz pro Wohneinheit (zumindest vorbereitet)  Mindestens 4 kW, vorzugsweise 11 kW  Ein Ladeplatz pro Wohnheinheit (zumindest vorbereitet) 

Es ist die Aufgabe Ihres Elektroinstallationsbetriebs, den Anschluss zum Laden des Elektrofahrzeugs zu installieren.

Grundsätzlich dürfen alle im Installateurverzeichnis aufgeführten Fachbetriebe an die Ladeinfrastruktur an das Stromnetz anschließen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentralverbands des Elektro- und Informationstechnik-Handwerks (ZVEH).

Sie können auch unsere Installateursuche nutzen, um das Fachpersonal in Ihrer Nähe zu finden und zu kontaktieren.

 

Sie stellen fest, dass Sie einen neuen Anschluss oder eine Leistungserhöhung des bestehenden Anschlusses für die Errichtung der Ladeinfrastruktur benötigen? In diesem Fall finden Sie dazu alle wichtigen Informationen in unserem Hausanschluss-Portal.
Hier finden Sie weitere Dokumente mit technischen und rechtlichen Hinweisen sowie offizielle Leitfäden zum Anschluss einer Ladestation.