Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für E-Autos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Sprechen Sie hierzu am besten den von Ihnen beauftragten Fachbetrieb an.
Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW Grenze (Drehstrom/Starkstrom) ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Wir prüfen dann die Netzsituation vor Ort und entscheiden abhängig davon, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.
Ihre Anmeldung für die Ladeeinrichtung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz ist, können Sie die Übermittlung durchführen.
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Alternativ können Sie auch das folgende PDF Formular ausfüllen und uns zusenden: