Danach sollten Sie sich an eine Elektrofachkraft wenden, die Sie bei der Planung und Installation Ihrer gewünschten Ladeeinrichtung unterstützen kann. Nach § 13 NAV ist die Errichtung einer solchen Ladeeinrichtung nur durch einen eingetragenen Installateurbetrieb möglich. Nutzen Sie hierzu gerne unsere
Installateursuche. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen und viele Herausforderungen im weiteren Verlauf.
Je nach Größe der Ladeeinrichtung können unterschiedliche zusätzliche Aufwände entstehen. Insbesondere bei älteren Wohngebäuden ist die Prüfung von Stromanschlüssen sehr wichtig. In diesem Schritt klärt sich auch, ob Ihre aktuelle Anschlussleistung für die geplante Ladeeinrichtung ausreicht.