HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Alle Aspekte gehören zusammen zur Elektromobilität und bilden gemeinsam eine nachhaltige Form der Mobilität.
Sie bieten eine Möglichkeit, dem CO2-Ausstoß, welcher durch den Verkehr verursacht wird, entgegenzuwirken. Wenn die Produktion der Autobatterien und des Stroms auf erneuerbaren Energien basiert, sind Elektroautos CO2-neutral.
Dazu hat der geringere Emissionsausstoß den positiven Nebeneffekt, dass sich die Luftqualität in Städten verbessert und somit auch für die menschliche Gesundheit förderlich ist.
Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender (BEV-REx) sind Elektroautos, die zusätzlich einen kleinen Verbrennungsmotor verbaut haben, der die Batterie ab einem gewissen Punkt wieder auflädt. Dementsprechend kann das Fahrzeug sowohl an einer Ladesäule oder an einer Tankstelle aufgeladen werden.
Hybridfahrzeuge (HEV) beschreiben Autos, die sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch einen Elektromotor verfügen. Jedoch fahren Hybride überwiegend mit dem Verbrennungsmotor, der Elektroantrieb wird nur für wenige Kilometer und das Anfahren genutzt. Eine Aufladung über das Stromnetz ist bei diesen Fahrzeugen nicht möglich.
Plug-in Hybrid (PHEV) besitzen eine größere Batterie als Hybridfahrzeuge und können in der Regel mindestens 50 km mittels des Elektromotors zurücklegen. Sie können auch über das Stromnetz aufgeladen werden, genauso wie über die traditionelle Tankstelle.
Brennstoffzellen-Fahrzeug (FCEV) erzeugen die nötige Energie zum Fahren durch eine Elektrolyse von Wasserstoff und Sauerstoff. Dazu ist in dem Auto ein Wasserstofftank verbaut. Da die Herstellung dieser Brennstoffzellen sehr teuer und energiebedürftig ist, sind diese Autos nicht sehr verbreitet.
Ladeeinrichtung ist der Überbegriff für Vorrichtungen zum Aufladen von Elektroautos. Sowohl eine Wallbox als auch eine Ladestation sind Ladeeinrichtungen.
Ladestationen und Ladesäulen sind beides Begriffe für öffentliche Ladeeinrichtungen, die Elektrotankstellen sozusagen. Sie sind in der Regel mit mehreren fest installierten Ladekabeln ausgestattet, mit denen das Fahrzeug geladen werden kann.
Wallboxen dienen demselben Zweck wie Ladestationen, sind jedoch meist in Privatbesitz. Sie können in Garagen oder Einfahrten installiert werden und ermöglichen ein Aufladen von zu Hause.
Ein Ladepunkt ist ein Anschluss einer Wallbox oder einer Ladestation. Eine Ladestation beispielsweise kann über mehrere Ladepunkte verfügen und somit mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden.
Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für Elektroautos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Der Grund dafür ist, dass der Strombedarf von Ladeeinrichtungen sehr schwankend sein kann. Der Netzbetreiber kann somit auch in Zukunft den Bedarf abschätzen und die Versorgung sicherstellen.
Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW (Drehstrom/Starkstrom) Grenze ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Dieser prüft dann die Netzsituation und entscheidet abhängig davon, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.
Ihre Wallbox-Anmeldung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz liegt, können Sie die Wallbox-Anmeldung durchführen.
Nochmal im Überblick:- Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen außer Ihren Kontakt- und den Adressdaten.
- Ab 11 kW sind Ladestationen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. In diesem Fall sind zusätzlich zu Ihren Kontakt- und Adressdaten auch die Dokumente "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" und das "Herstellerdatenblatt" für eine Anmeldung nötig.
Grundsätzlich ist es möglich, dass in Einzelfällen ein separater Anschluss nur für die Ladestation sinnvoll sein kann. Jedoch wird die Versorgung über einen vorhandenen Netzanschluss bevorzugt.
Ebenso ist in den meisten Fällen kein zusätzlicher Zähler notwendig.
Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Steuerung nach § 14a EnWG anzustreben. Dadurch würden Ihnen verminderte Stromtarife für den Gebrauch der Ladestation gewährt werden. In diesem Fall ist ein separater Zähler für die Ladestation Pflicht. Für weitere Informationen lesen Sie hier.
Eine öffentliche Ladestation hingegen steht in der Regel auf öffentlichem Grund, zum Beispiel an Straßen oder Gemeindeparkplätzen. Die Ladestation kann von jedem Elektrofahrzeughalter genutzt werden und üblicherweise zahlt der Nutzer den Strom mittels Chipkarte selbst.
In jedem Fall sind aber die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in der Ladesäulenverordnung von 2016 geregelt.
Verantwortlich dafür sind die Kartellbehörden und Zivilgerichte.
Zu Hause können Sie mittels einer intelligenten Ladeeinrichtung und separaten Zähler allerdings für einen Tarif mit reduziertem Netzentgelt infrage kommen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Aufgrund der niedrigeren Leistung würde das Laden der Batterie auch deutlich länger dauern als mit einer Ladestation, welche für genau diesen Zweck entworfen wurde. Außerdem ist eine Rückerstattung Ihrer Ladekosten mit einer regulären Steckdose nicht möglich, im Gegensatz zu einer intelligenten Ladestation.
Abhängig von der Ladeleistung Ihres Elektrofahrzeugs können Sie in der Regel eine der folgenden Leistungsstufen wählen:
- 3,7 kW, einphasig – geeignet für Plug-in-Hybride
- 11 kW, dreiphasig
- 22 kW, dreiphasig
- 50 kW, dreiphasig
Um zukunftssicher zu sein, empfehlen wir immer Ladeboxen mit mindestens 11 kW Ladeleistung.
Aber wie hoch ist die Ladeleistung meines Fahrzeugs?
Die Ladeleistung verschiedener Fahrzeugmodelle können Sie beim jeweiligen Hersteller erfragen.
Am besten besprechen Sie sich vorher mit den Eigentümern und den anderen Mietern und beauftragen gemeinsam einen Elektroinstallationsbetrieb für die Planung und Montage der Ladeeinrichtung.
Sie können für eine netzdienliche Steuerung Ihrer Verbrauchsgeräte (dazu gehören Wallboxen, aber auch z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) einen reduzierten Stromtarif mit Ihrem Netzbetreiber vereinbaren. Dieser ist, wenn die Bedingungen nach § 14a EnWG erfüllt sind, sogar dazu verpflichtet.
In jedem Fall benötigen Sie dafür einen separaten Stromzähler und eine Wallbox mit einem intelligentem Messsystem.
Das bedeutet, dass Sie Ihrem Netzbetreiber die Möglichkeit geben, zu bestimmten Zeiten die Stromverbindung zu Ihren vereinbarten Verbrauchsgeräten (z. B. Wallboxen) zu begrenzen. Dies passiert, um zu Hochzeiten die Belastung des Stromnetzes zu verringern. Die Zeiten, in denen Ihr Gerät gesperrt oder gedrosselt wird, können Sie von Ihrem Netzbetreiber erfahren.
Dies kann sich dennoch für Wallbox Nutzerinnen und Nutzer lohnen, denn wenn Sie Ihr Auto sowieso über Nacht laden, sind Sie von der netzdienlichen Steuerung kaum betroffen.