Anmeldung einer Mini PV-Anlage
Gemäß §49 des Energiewirtschaftsgesetzes (kurz EnwG) sind Energieanlagen so zu errichten und so zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) vorausgesetzt. Dazu gehört auch die Installation eines Zweirichtungszählers, die Kosten hierfür hat der Kunde zu tragen - nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Formulars. Mit dem ausgefüllten Formblatt sind folgende Dokumente in deutscher oder englischer Sprache einzureichen:
- Datenblatt für die Erzeugungsanlage
- Konformitätsnachweis des Herstellers für die Erzeugungsanlage
- Konformitätsnachweis des Herstellers, dass die gültige Norm (VDE AR-N 4105) eingehalten wird
- Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Messkonzept 2 - Überschusseinspeisung mit bzw. ohne Speicher