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WIE KANN ICH BEIM KAUF EINER WALLBOX SPAREN?

Um die Energiewende voranzubringen und die gesteckten Klimaziele durch größeren Fokus auf Elektromobilität zu erreichen, werden in Zukunft mehr Stromtankstellen benötigt als heute. Um Privatpersonen zu ermutigen, sich eigene Wallboxen zu beschaffen, um selbstständig laden zu können, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Förderungen für Ladeeinrichtungen aufgelegt. Unterschieden wird dabei zwischen zwei verschiedenen finanziellen Zuschüssen:

  • KfW 440 für Privatpersonen und
  • KfW 441 für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige.

Darüber hinaus können Sie beim Kauf eines Elektroautos insgesamt bis zu 9.000 Euro Bonus von der Bundesregierung erhalten. Die genauen Bedingungen und weiteren Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Weiterhin können Besitzer von Elektroautos sich jährlich rund 300 Euro durch den Handel mit Minderungsquoten sparen. Dies gilt seit dem 01. Januar 2022. Informationen dazu, finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale

Seit dem 24. November 2020 gibt es die von der Bundesregierung ins Leben gerufene KfW 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ Förderung. Diese unterstützt jeden für den privaten Gebrauch eingerichteten Ladepunkt, also auch die Installation und Nutzung von eigenen Wallboxen.

Dieser Zuschuss beträgt 900 Euro, wenn die Gesamtkosten aus Kaufpreis der Wallbox und Installation durch fachliches Personal einen Wert von 900 Euro übersteigen. Dabei muss die Ladestation gewisse Bedingungen erfüllen:

  • Die Ladestation weist eine Ladeleistung von 11 kW auf
  • Die Ladestation muss eine intelligente Steuerungseinheit besitzen, um den Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen
  • Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Ladestationen mit einer höheren Ladeleistung können gefördert werden, wenn die Leistung dauerhaft auf 11 kW gedrosselt wird.
Anträge müssen über das Portal der KfW eingereicht werden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

Achtung: Die Fördermittel für die KfW 440 sind seit Oktober 2021 aufgebraucht. Ob es eine neue Version der privaten Förderung geben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. 

Die KfW 441 Förderung „Ladesäulen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ gilt seit dem 23. November 2021 und ist das neue Programm für Ladestationen und Wallboxen. Infrage kommen hierbei allerdings nur gewerbliche Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler oder gemeinnützige Unternehmen. Die Nutzung der Ladesäule darf allerdings von sowohl Privat- als auch Firmenwagen erfolgen. Zu beachten sind vor allem die Anforderungen an die Ladestation selbst:

  • Die Ladestation weist eine Ladeleistung von maximal 22 kW auf
  • Die Ladestation muss eine intelligente Steuerungseinheit besitzen, um den Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen
  • Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein.
Auch hier gilt der Zuschuss von 900 Euro pro Wallbox, wenn die Gesamtkosten aus Kauf und Installation 900 Euro übersteigen.
Anträge werden, wie auch bei der KfW 440, direkt über das Portal der KfW eingereicht. Dort finden Sie auch weitere Informationen.