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Schritt für Schritt zur Anmeldung

Von der Anmeldung einer Erzeugungsanlage bis zur Inbetriebnahme durch einen Fachinstallateur gibt es verschiedene Schritte, die bis zur Nutzung der Anlage notwendig sind. Die einzelnen Schritte nehmen auch mal ein bisschen mehr Zeit in Anspruch, das kann zu längeren Wartezeiten führen. Damit Sie wissen, was konkret gemacht werden muss, haben wir die wichtigsten Schritte einmal für Sie kurz und knapp zusammengefasst.

Information zur aktuellen Erreichbarkeit

Zurzeit erreichen uns sehr viele Anfragen rund um die Einspeisung und Photovoltaik. Daher kommt es zu längeren Wartezeiten. Mehr erfahren Sie hier.
  Schritt 1  
Anmeldung

Bitte nutzen Sie das Formular zur Anmeldung von Netzanschlussarbeiten um uns über die geplante Installation einer PV-Anlage zu informieren. Art und Umfang der in dem Anwendungsfall benötigten Dokumente werden durch die anzuwendenden Regelwerke festgelegt


  Schritt 2
Prüfung auf Vollständigkeit
Die eingereichten Unterlagen werden von einem wesernetz Mitarbeiter auf Vollständigkeit überprüft. Sollten Unterlagen fehlen, nimmt dieser Kontakt mit Ihnen auf.
Schritt 3
Technische Betrachtung und Planung
Nach der administrativen Bearbeitung des Antrags, folgt die Prüfung der Anschlussmöglichkeit am geeigneten Netzverknüpfungspunkt mit Hilfe einer Netzverträglichkeitsprüfung.
Schritt 4
Rückmeldung

Sobald die technische Betrachtung abgeschlossen ist, sendet ein wesernetz Mitarbeiter Ihnen den Netzanschlussvertrag zu. Sofern Anschlussarbeiten notwendig sind, erhalten Sie im gleichen Schritt auch das Angebot mit den Kosten und Bedingungen für die erforderlichen Netzanschlussarbeiten.

Wichtige Information: Wegen der erhöhten Nachfrage nach PV-Anlagen, kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei Anfragen bzgl. der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir bitten Sie um Verständnis.


Schritt 5
Inbetriebnahme
Die durch den eingetragenen Installateur übermittelte Fertigmeldung und der unterschriebene Netzanschlussvertrag sind Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Eigenerzeugungsanlage.
Schritt 6
Meldepflichten für Anlagenbetreiber

Mit der Inbetriebnahme der Anlage hat der Betreiber auch einige Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört unteranderem auch die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Über die Registrierung einer KWK-Anlage informieren Sie sich bitte zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Des Weiteren haben sich Anlagenbetreiber in dem für Sie gültigen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) über die Meldepflichten zu informieren.

 

Anlage anmelden

Wenn Sie alle Informationen vorliegen haben, können Sie direkt mit der Anmeldung Ihre Anlage starten. Egal, ob normale Solaranlage, Balkonkraftwerk, Blockheizkraftwerk oder andere Erzeugungsanlagen, bei wesernetz werden Anlagen für Bremen, Bremerhaven und umzu angemeldet.

Einige Anmeldungen werden durch Ihren Installateur angemeldet, andere sind derzeit als PDF Dokument verfügbar. Zukünftig können Sie bei uns jede Anmeldung digital durchführen. Hier geht es zur entsprechenden Seite.