Intelligente Messsysteme
Derzeit werden in ganz Deutschland intelligente Messsysteme (Smart Meter) und moderne Messeinrichtungen verbaut und ersetzen die herkömmlichen Stromzähler. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Stromnetz für zukünftige Anforderungen besser aufzustellen. Die Vorgabe ist im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verankert. Dort ist im sogenannten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgehalten, dass Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden in der Regel einen klassischen digitalen Stromzähler bekommen, eine moderne Messeinrichtung genannt. Ein intelligentes Messsystem wird in der Regel bei Jahresverbräuchen ab 6.000 kWh oder einer Erzeugungsleistung von mehr als 7 kW verbaut.

- mehr Verbrauchstransparenz und dadurch eine bessere Kontrolle über Verbraucher im Haushalt
- perspektivisch können dadurch Vor-Ort-Ablesekosten reduziert werden
- sie ermöglichen variablere Tarife
- bessere Steuerung der Lasten im Stromnetz zwischen dezentraler Erzeugung und dem Energieverbrauch
- perspektivisch eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere Anwendungen wie zum Beispiel Smart-Home-Integration
Der Wechsel des Stromzählers ist für Sie kostenlos. Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch orientieren:
- Moderne Messeinrichtung, bis zu 6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- Intelligentes Messsystem, 3.000-4.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr
- Intelligentes Messsystem, 6.000-10.000 kWh: max. 100 Euro/Jahr
- Intelligentes Messsystem, 10.000-20.000 kWh: max. 130 Euro/Jahr