Die am 8. November 2006 in Kraft getretene Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen wesernetz Bremen GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung.
Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet von wesernetz Bremen GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederspannung, die ab dem 12. Juli 2005 in Niederspannung begründet worden sind oder begründet werden.